Nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts (FG) Rheinland-Pfalz können Sie die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nur einmal ansetzen – auch dann, wenn Sie eine zweite Wohnung in der Nähe der Firma bewohnen (doppelte Haushaltsführung). Damit ist aber schwarz auf weiß verbrieft, dass Sie das Büro in einer der beiden Wohnungen auf jeden Fall ansetzen können. Vorausgesetzt die steuerlichen Rahmenbedingungen stimmen (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.2.2015, 2 K 1595/13). …
Möglich ist es aber, dass die GmbH in Ihrer Zweit-Wohnung zusätzlich einen Büroraum für Sie anmietet, in dem Sie über 24 Stunden für die GmbH erreichbar und tätig sind. Die anteiligen Mietkosten und alle anderen Bürokosten sind dann Betriebsausgaben bei der GmbH. Voraussetzung: Die Tätigkeit liegt im betrieblichen Interesse. Für die meisten Geschäftsführer ist eine rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit notwendige geschäftliche Voraussetzung.