Leistet der Mitarbeiter/Geschäftsführer für die private Nutzung eines Dienstwagens eine Zuzahlung, die über dem nach der Fahrtenbuchmethode ermittelten Nutzungswert liegt, dann ist …diese in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abzuziehen (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.2.2014, 5 K 284/13).
Eine solche Zuzahlungsvereinbarung macht z. B. bei hoher Steuerprogression Sinn. Die meisten Finanzämter lassen einen solchen Zuschuss des Arbeitnehmers nicht zum Werbungskostenabzug zu. Gehen Sie davon aus, dass der Bundesfinanzhof hierzu abschießend entscheiden wird. Betroffene sollten zunächst Einspruch gegen den entsprechenden Steuerbescheid einlegen und den Ausgang des weiteren Verfahrens abwarten.