In 2014 hat der Zoll insgesamt 36.500 Arbeitgeber in Sachen Lohnuntergrenze und Schwarzarbeit kontrolliert. Daraus folgten 2.246 Ermittlungsverfahren wegen vermeintlichen Verstößen. Das sind exakte 6,1 %. Hauptsünder: Die Baubranche. Allen Unkenrufen zum Trotz werden es in 2014 nicht viel mehr sein. Problem: Von den 6.900 Planstellen des Zolls sind 600 nicht besetzt. Auch dem Zoll fehlen Mitarbeiter. Laut Bundesfinanzministerium wird sich diese Situation so schnell nicht beheben lassen (Quelle: Zollstatistik). …Aufschluss über die (zukünftige) Prüfungsintensität des Zolls geben auch die geschätzten Schadenssummen aus der Schwarzarbeit. Im Einzelnen sind das: Bau 424 Mio. EUR, Gebäudereinigung 43 Mio. EUR, Sicherheitsdienste 15 Mio. EUR, Zeitarbeit 11 Mio. EUR, Fleischwirtschaft 8 Mio. EUR, Abfallwirtschaft 7 Mio. EUR – insgesamt 795 Mio. EUR. Ganz praktisch gesehen bedeutet diesen Zahlenwerk, dass die Zollbehörden gar nicht die Kapazitäten haben, die Einhaltung des Mindestlohns zu prüfen. Tendenz: Mit der Prüfung der Schwarzarbeit lässt sich für den Zoll mehr „Umsatz“ machen als bei der Prüfung des Mindestlohns.
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Zoll-Kontrolle: Schwarzarbeit geht vor (Dokumentationspflichten)
Diese pragmatische Sichtweise ist aber nicht als Freibrief zu verstehen. Gehen Sie davon aus, dass immer dann geprüft wird, wenn es Hinweise auf Verstöße gibt. Z. B. dann, wenn bei der Dokumentation der Arbeitszeiten nicht ordnungsgemäß und anhand der tatsächlichen Zeiten protokolliert wird. Für Arbeitnehmer, die sich ungerecht behandelt fühlen, ist alleine das schon eine Einladung zur Anzeige. Wer als Betroffener so in die Mühlen des Zolls gerät, der hat dann ohnehin schlechte Karten, wenn es Mängel in der Dokumentation gibt. Bei den unklaren Vorgaben geht das ganz schnell.