Kategorien
Aktuell

ACHTUNG: Steuerausschuss berät auch „Zeitnahe Betriebsprüfung“

Die sog. zeit­na­he Betriebs­prü­fung wird z. Z. bereits ver­ein­zelt durch­ge­führt und befin­det sich in einer Test­pha­se. In Nord­rhein-West­fa­len setzt die Finanz­ver­wal­tung die­ses Instru­ment bereits ver­stärkt ein. In den meis­ten Bun­des­län­dern wird die zeit­na­he Betriebs­prü­fung noch nicht ange­wen­det oder sie fin­det erst ver­ein­zelt statt (z. B. in Hes­sen). Die­se Prü­fungs­me­tho­de gewinnt an Bedeu­tung und wird nach der heu­ti­gen Sit­zung des Steu­er­aus­schus­ses der Bun­des­re­gie­rung flä­chen­de­ckend angewandt.

Der Koali­ti­ons­aus­schuss der Bun­des­re­ge­i­rung berät zur Zeit auch über die sog. zeit­na­he Betriebs­prü­fung. Was kommt da auf die Unter­neh­men zu? > Unse­re TIPPS

In eini­gen Bun­des­län­dern – z. B. in NRW – prak­ti­ziert die Betriebs­prü­fung bereits die sog. Zeit­na­he Betriebs­prü­fung. Damit soll der zeit­li­che Abstand zwi­schen Ver­an­la­gungs­zeit­raum und Prü­fung ver­rin­gert wer­den. Mit der zeit­na­hen Prü­fung wird die Prü­fung sämt­li­cher Steu­er­un­ter­la­gen und Steu­er­vor­gän­ge schon vor Ein­rei­chung der end­gül­ti­gen Steu­er­erklä­rung durch­ge­führt. Die zeit­na­he Betriebs­prü­fung soll für alle Unter­neh­men ein­ge­führt wer­den, die anschluss­ge­prüft wer­den. Vor­aus­set­zung für die Teil­nah­me an die­sem Ver­fah­ren ist, dass das zu prü­fen­de Unter­neh­men sei­ne steu­er­li­chen Pflich­ten in der Ver­gan­gen­heit ohne Bean­stan­dung erfüllt hat.

Zur zeit­na­hen Betriebs­prü­fung muss das Unter­neh­men eine aus­führ­li­che steu­er­li­che Selbst­aus­kunft geben. Die­se umfasst Anga­ben zu allen gesell­schaft­li­chen und steu­er­li­chen Ände­run­gen (z. B. Gesell­schaf­ter­wech­sel), die Auf­zäh­lung und frei­wil­li­ge Nen­nung von prü­fungs­re­le­van­ten Sach­ver­hal­ten (Zukäu­fe, Ände­rung von Ver­rech­nungs­prei­sen). Nach­teil: Das Unter­neh­men muss vie­le  zusätz­liche Infor­ma­tio­nen preis­ge­ben. Das führt dies in der Pra­xis nicht nur zu einem erheb­li­chen Mehr­auf­wand, es schränkt auch Ihr tak­ti­sches Ver­hal­ten wäh­rend der Betriebs­prü­fung ein.

Für die Pra­xis: Die sog. zeit­na­he Betriebs­prü­fung wird z. Z. bereits ver­ein­zelt durch­ge­führt und befin­det sich in einer Test­pha­se. In Nord­rhein-West­fa­len setzt die Finanz­ver­wal­tung die­ses Instru­ment bereits ver­stärkt ein. In den meis­ten Bun­des­län­dern wird die zeit­na­he Betriebs­prü­fung noch nicht ange­wen­det oder sie fin­det erst ver­ein­zelt statt (z. B. in Hes­sen). Die­se Prü­fungs­me­tho­de gewinnt an Bedeu­tung und wird nach der heu­ti­gen Sit­zung des Steu­er­aus­schus­ses der Bun­des­re­gie­rung flä­chen­de­ckend angewandt.

Sie­he dazu auch Vol­kelt-Brief Nr. 18/2010

Schreibe einen Kommentar