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Volkelt-Briefe

Zahlen/Fakten: Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren neu festgelegt

GmbH-Antei­le, die nicht notiert sind und für die es kei­ne ver­gleich­ba­ren Markt­wer­te gibt, werden …

in der Regel für steu­er­li­che Zecke und je nach Ver­ein­ba­rung im Gesell­schafts­ver­trag zur Berech­nung eines Ver­kaufs­prei­ses nach dem ver­ein­fach­ten Ertrags­wert­ver­fah­ren bewer­tet (§ 203 BewG). Der dabei ver­wen­de­te Basis­zins­satz wird jähr­lich durch die Deut­sche Bun­des­bank neu fest­ge­setzt. Er beträgt zum 2.1.2013 und damit für das lau­fen­de Geschäfts­jahr 2,04 % (BMF-Schrei­ben vom 2.1.2013, IV D 4 – S 3102/07/10001).

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