Jedes zweite Kartellverfahren, das gegen ein Unternehmen eröffnet wird, basiert auf der Aussage bzw. Anzeige eines Kronzeugen. Das ist entweder ein Mitarbeiter aus den eigenen Reihen, der oder ein (ehemals befreundetes) Unternehmen, mit dem Informationen ausgetauscht wurden. In 2014 verhängte das Bundeskartellamt Bußgelder in der Rekordhöhe von über 1 Mrd. EUR.
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