„Steht Ihr Unternehmen erst einmal im Fokus der Öffentlichkeit, lässt sich nichts mehr verheimlichen“. So die Erkenntnis der meisten Unternehmer und Geschäftsführer, die wir zum VW-Krisen-Management befragt haben. Hatte der Vorstand zunächst noch dementiert, dass auch andere Modelle (Porsche, Audi Q7, Touareg) mit Manipulations-Software unterwegs sind, musste er das wenige Tage später als Falschaussage korrigieren. Vertrauensbildung sieht anders aus (vgl. dazu auch Nr. 40/2015). …Wird über Ihr Unternehmen falsch berichtet, können Sie eine Unterlassung durchsetzen und eine Gegendarstellung verlangen. Danach kann jede Person und Firma, die von einer in den Medien verbreiteten Tatsachenbehauptung betroffen ist, ihre eigene abweichende Darstellung des Sachverhalts im selben Medium kostenlos veröffentlichen. Die Gegendarstellung darf nur Tatsachenbehauptungen und keine Meinungsäußerungen enthalten. Sie ist vom Geschäftsführer schriftlich zu verlangen, muss persönlich unterzeichnet und spätestens 3 Monate nach der beanstandeten Berichterstattung verlangt werden. Dabei soll die Gegendarstellung nicht umfangreicher als die beanstandete Berichterstattung sein.
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VW-PR-GAU: Das passiert Ihnen nicht
Der Fall VW ist in seiner Größenordnung sicherlich einzigartig. Aber auch kleinere Unternehmen können schnell ins Visier der investigativen Journaille geraten – z. B. wenn sich verärgerte Mitarbeiter an die Öffentlichkeit wenden und Interna preisgeben. Vorschnelle Erklärungen zur Schadensbegrenzung sind auch hier nicht geeignet. Dann muss jedes Wort, das an die Öffentlichkeit gerichtet wird oder das in die Öffentlichkeit kolportiert werden könnte, genau abgewogen werden – faktisch, rechtlich und im Hinblick auf die psychologische Wirkung. Die Kosten für einen erfahrenen PR-Berater sind in diesem Fall mit Sicherheit ein richtiges Invest.