Unterdessen liegt der erste Dieselgate-Prozess über konkrete Schadensersatzansprüche zur Entscheidung beim Bundesgerichtshof (BGH) an. Der BGH wird in letzter Instanz darüber entscheiden, ob der Kläger gegen den Händler Anspruch auf Preisminderung eines manipulierten Fahrzeugs (hier: Skoda, Preisminderung um 20 %) hat. Laut BGH wird es aber erst 2019 zur Verhandlung bzw. zu einer Entscheidung kommen (Aktenzeichen des anhängigen Verfahrens: BGH, VIII ZR 78/18).
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