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Volkelt-Briefe

VW-Diesel-Affäre: Wirtschaftskrieg um Marktanteile

Dass sich mit der Nomi­nie­rung Donald Trumps zum Prä­si­dent­schafts-Kan­di­da­ten auch der Ton um TTIP ver­än­dert, war zu erwar­ten. Hat­ten doch zuvor schon die US-Anwäl­te die Erfah­rung gemacht, dass man den Euro­pä­ern den ame­ri­ka­ni­schen Markt madig machen kann. Unter­des­sen ver­kau­fen die deut­schen Her­stel­ler in den USA 1,4 Mio. light vehic­les (Pkw und klei­ne Nutz­fahr­zeu­ge). Das ent­spricht 24 Mrd. EUR, der Markt­an­teil beträgt 8,0 % (Zah­len: 2015).

Dage­gen steht:Von den 22 Mio. klei­ne­ren Unter­neh­men mit bis zu 100 Mit­ar­bei­tern expor­tie­ren 150.000 in die USA. Das sind weni­ger als 1 % – von 1.000 Betrie­ben expor­tie­ren nur 6 in die USA. Von den TTIP-Regeln betrof­fen sind dann aber alle Betrie­be, deren Pro­duk­te dann im Wett­be­werb ste­hen. Das betrifft nicht nur Gen-Tech­nik, Bio-Pro­duk­te oder Arz­nei­mit­tel. Das betrifft fast alle Pro­duk­te und damit auch vie­le deut­sche klei­ne Unternehmen.

Unter­des­sen zei­gen sich Ris­se bei den deut­schen Wirt­schafts­ver­bän­den in Sachen Ein­stel­lung zu TTIP. Die Ver­tre­ter der gro­ßen Bran­chen (Indus­trie, Auto­mo­bi­le, Zulie­fe­rer, Phar­ma usw.) ste­hen pro TTIP, vie­le der klei­ne­ren Ver­bän­de (Ein­zel­han­del, Land­wirt­schaft, Selbst­stän­di­ge usw.) sehen TTIP unter­des­sen sehr kri­tisch. Zur Gret­chen­fra­ge ent­wi­ckelt sich die juris­ti­sche Heran­gehensweise: euro­päi­scher Ver­brau­cher­schutz con­tra angel­säch­si­schem Scha­dens­er­satz­an­spruch à la VW.

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