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Volkelt-Briefe

Vorsicht: Finanzamt bestraft Unternehmer-Spenden

Nicht schlecht staun­te ein Kol­le­ge, der eine neue Tele­fon­an­la­ge anschaff­te und sei­ne noch nicht abge­schrie­be­ne Anla­ge einem ört­lich täti­gen gemein­nüt­zi­gen Ver­ein spen­de­te. Dazu das Finanzamt: …

Es han­delt sich um eine wert­hal­ti­ge Sach­spen­de. Dafür muss das Unter­neh­men Umsatz­steu­er zah­len“ (Abschnitt 3.3 Abschnitt 10 Umsatz­steu­er­an­wen­dungs­er­lass; vgl. dazu auch BMF-Schrei­ben vom 30.8.2012). Wenn Sie aus dem Betriebs­ver­mö­gen spen­den wol­len, gilt:

  1. Ist das WG nicht abge­schrie­ben (also noch wert­hal­tig), berech­net das Finanz­amt Umsatz­steu­er (Aus­nah­me: Lebens­mit­tel­spen­den). Die Spen­den­be­schei­ni­gung wird steu­er­lich anerkannt.
  2. Ist das WG wert­los, fällt kei­ne Umsatz­steu­er an. Sie erhal­ten aber auch kei­ne Spen­den­be­schei­ni­gung für den Betriebsausgabenabzug.
  3. Ach­tung: Ab 1.1.2013 gibt es neue For­mu­la­re für Spen­den­be­schei­ni­gun­gen. Nur wenn die dort vor­ge­ge­be­nen Anga­ben und For­mu­lie­run­gen kor­rekt ein­ge­hal­ten wer­den, erkennt das FA die­se Beschei­ni­gung für den Betriebs­aus­ga­ben­ab­zug an. Die neu­en For­mu­la­re gibt es unter www.bundesfinanzministerium.de > Such­be­griff: Spen­den­be­schei­ni­gung.

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