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Volkelt-Briefe

Vorsicht beim Smartphone-Banking

Unter­des­sen geben die meis­ten Ban­ken und Ver­si­che­run­gen in ihren All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen vor, dass es kei­nen Scha­dens­er­satz bei Miss­brauch gibt, wenn auf einem Mobil­ge­rät zugleich Online-Ban­king und der sms-TAN-Emp­fang durch­ge­führt wird. …

Laut AGB muss der Kun­de dann den ent­stan­de­nen Scha­den in vol­ler Höhe selbst tra­gen. Dar­auf weist jetzt die Ver­brau­cher­zen­tra­le Sach­sen hin (Pres­se­mit­tei­lung VZ Sachen).

Für die Pra­xis: Auch wenn zur Zeit noch nicht klar ist, ob die­se AGB gericht­li­cher Prü­fung stand hält, soll­ten Sie sich unbe­dingt dar­an hal­ten – auch wenn das ansons­ten kom­for­ta­ble Ver­fah­ren doch etwas umständ­li­cher wird.

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