Ein Insolvenzverfahren über die krisengebeutelte GmbH mit anschließender privater Insolvenz klingt schlimmer als es ist. Ich kenne aber einige Fälle, in denen so erst ein Neustart möglich wurde. Nachträgliche Erkenntnis: „Das hätte ich schon viel früher machen sollen“. …
Auch Experten bestätigen immer wieder, dass eine verschleppte Insolvenz tiefer und dauerhafter in die Existenzkrise führt als es sein muss. Fazit: Müssen die Geschäfte der GmbH dauerhaft finanziert werden, ohne dass Ertrag erwirtschaftet wird, ist zu prüfen, wie man mit den Schulden umgeht. Der Neustart erfolgt dann in folgenden Schritten:
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das GmbH-Vermögen mit anschließendem Antrag auf ein privates Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung.
- Gründung eines neuen Unternehmens durch einen ehemaligen Angestellten, Ehegatten, Kinder (ev. Treuhänder) in der Rechtsform einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit einem minimalen Gründungskapital. Eventuell Einbringung von ehemaligen GmbH-Wirtschaftsgütern als Sacheinlagen.
- Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit als Geschäftsführer der UG.
- Auszahlung eines Geschäftsführer-Gehaltes bis zur Pfändungsfreigrenze. Einstellung von Ehegatten/Kindern gegen Gehalt. Erträge der UG werden als Gewinnrücklage einbehalten.
- Nach 6 Jahren und dem Ende der Privatinsolvenz: Schrittweise Erhöhung des Geschäftsführer-Gehalts, ggf. finanziert aus der Gewinnrücklage. Übernahme der UG gemäß Vertrag (Buchwert plus Verzinsung).
- Überführung des GmbH-Vermögens in das Privatvermögen in Form von Gewinnausschüttungen mit Steueroptimierung (z. B. nach dem Teileinkünfteverfahren).
Die Lebenserfahrung zeigt, dass die 6 Jahresfrist zur Abwicklung der privaten Insolvenz schneller vergeht als man sich das zuvor vorstellt. In der Praxis bedeutet das aber, dass man für einige Jahre die Gürtel enger schnallen muss. Dennoch können Sie in den 6 Jahren den Grundstein für einen erfolgreichen Neustart legen.
Auch die weiteren Aussichten sind gut: In den Schubladen des Bundesjustizministerium liegt ein Vorschlag zu einer weiter Reform der Privatinsolvenz: Danach soll der Schuldenschnitt nach 3 Jahren über 75 % der Restschulden erfolgen.