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Volkelt-Briefe

Haftung: Steuerberater muss Geschäftsführer nicht belehren

Laut OLG Cel­le ist der Steu­er­be­ra­ter im Man­dats­ver­hält­nis mit der GmbH nicht ver­pflich­tet, den Geschäfts­füh­rer auf die Haftungsrisiken …

nach § 64 GmbHG hin­zu­wei­sen. Der Geschäfts­füh­rer hat­te die Rück­zah­lung eines Gesell­schaf­ter-Dar­le­hens ver­an­lasst. Dar­auf­hin muss­te die GmbH Insol­venz anmel­den (OLG Cel­le, Urteil vom 10.10.2012, 4 U 36/12).

Für die Pra­xis: Der Geschäfts­füh­rer muss eine sol­che wirt­schaft­li­che und haf­tungs­recht­li­che Situa­ti­on selbst bewer­ten und ver­ant­wor­ten. Er kann sich nicht dar­auf ver­las­sen, dass der Steu­er­be­ra­ter zu Fra­gen berät, die über die steu­er­li­che Situa­ti­on rei­chen – so wie hier um die Fol­gen aus der Stel­lung des GmbH-Geschäfts­­­füh­rers nach dem GmbHG. Die­se Kennt­nis­se muss der Geschäfts­füh­rer auf­grund sei­nes Amtes haben.

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