Die Finanzminister der Länder haben sich darauf verständigt, zahlreiche Ausnahmeregelungen für Unternehmen bei der Befreiung von der Grunderwerbsteuer abzuschaffen. Das betrifft z. B. auch den sog. Share-Deal – danach ist die Übertragung von Immobilien im Rahmen einer Unternehmensveräußerung grunderwerbsteuerfrei, wenn lediglich 95 % der Anteile übertragen werden. Dieses Steuerprivileg soll ersatzlos gestrichen werden (Finanzminister der Länder). …
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Stichworte: Grunderwerbsteuer, share deal