Wie bereits abzusehen war (vgl. Nr. 43/2017) hat das Landgericht Stuttgart das Verfahren gegen Anton Schlecker und seine beiden Kinder in einigen Punkten zurück genommen (LG Stuttgart, 11 KLs 152 Js 53650/12). Dabei geht es um eine Reihe von Anklagepunkten, bei denen die Annahme der frühen Kenntnis der Insolvenz und damit des vorsätzlichen Bankrotts nicht mehr aufrechterhalten werden können. Bestehen bleibt aber der Anklagepunkt „vorsätzlicher Bankrott”. Nächster Verhandlungstermin ist am 13.11.2017. Nach Ende der Beweisaufnahme steht noch das Plädoyer der Staatsanwaltschaft an. Damit könnte der Prozess noch im November abgeschlossen werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
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