So viel externen Beratungsbedarf wie bei der Bundeswehr – immerhin über 200 Mio. EUR pro Jahr – muss es zwar nicht sein. Aber: …
Geschäftsführung ist in der Tat in den letzten Jahren und Jahrzehnten immer anspruchsvoller geworden. Was nicht heißen soll, dass es in der Vergangenheit einfach war, ein Unternehmen zu gründen, erfolgreich zu etablieren und in die nächste Generation zu führen. Das war schon immer eine Sisyphus-Aufgabe mit vielen Hindernissen.
Aber die Beschleunigung aller Prozesse – auch der Entscheidungsprozesse in der Unternehmensführung – hat eigene Gesetze. Wer schnell entscheidet und dabei weniger Fehler macht, hat die Nase vorne. Dementsprechend diagnostizieren die großen Unternehmensberatungen: Insbesondere der Beratungsbedarf in Sachen IT, Digitalisierung und Compliance wird auch in 2019 weiter steigen und den Beratungsfirmen ein schönes Wachstum bescheren. Die Strafverfolgungsbehörden haben derweil in den letzten Jahren die Anforderungen an Geschäftsführer sukzessive und drastisch erhöht. So zuletzt etwa im Fall des Ex-Audi-CEOs Rupert Stadler (vgl. Nr. 27/2018). Grundsätzlich gilt: Als Geschäftsführer sind Sie verpflichtet, sich bei komplexen Fragen und Entscheidungen externen Rat einzuholen – ansonsten überschreiten Sie das Ihnen zugebilligte „weite Ermessen“ (so z. B OLG Oldenburg, Urteil v. 22.6.2006, 1 U 34/03).