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Volkelt-Briefe

Durchhalten: Mindestlohn-Bürokratie kommt doch auf den Prüfstand

Allei­ne in der ers­ten Janu­ar­hälf­te 2015 gab es 5.325 Anfra­gen auf der Hot­line der Bun­des­re­gie­rung zum Min­dest­lohn. Das waren über­wie­gend Arbeit­ge­ber, die mit der kon­kre­ten Umset­zung Pro­ble­me hat­ten und haben. Auf Druck der Arbeit­ge­ber, der Ver­bän­de und ande­rer Betrof­fe­ner hat die Bun­des­re­gie­rung nun … eine Prü­fung der Umset­zungs­be­stim­mun­gen zum Min­dest­lohn bis April zuge­sagt. Dabei soll es nicht nur um Son­der­pro­ble­me (Ver­ei­ne, aus­län­di­sche Beschäf­tig­te) gehen. Auf Druck z. B. des Wirt­schafts­flü­gels in der Uni­on wer­den wohl auch die Pro­ble­me zur Spra­che kom­men, die in der Pra­xis klei­ne­rer mit­tel­stän­di­scher Fir­men auf­tre­ten. Nach wie vor unge­löst sind:

  • die Anrech­nung und Berück­sich­ti­gung von Sonderzahlungen,
  • die Umrech­nung von leis­tungs­be­zo­ge­nen Löh­nen (Umsatz- oder Stück-abhän­gi­ge Bezahlung),
  • die Erfas­sung der Arbeits­zei­ten in Unter­neh­men ohne ein auto­ma­ti­sches Zeiterfassungs-System,
  • die Doku­men­ta­ti­on der Arbeits­zei­ten von Mini-Job­bern und
  • die Doku­men­ta­ti­on frei zu ver­ein­ba­ren­der Arbeitszeiten.

Für die Pra­xis: Bis Mit­te April wer­den von der Bun­des­re­gie­rung noch Rück­mel­dun­gen aus der Pra­xis ange­nom­men – dann wird neu ent­schie­den. Wenn Sie eine Rück­mel­dung geben wol­len: Kein Pro­blem > www.Der-Mindestlohn-gilt.de > Ihre Fra­gen > Hot­line unter 030/60280028.

Wich­tig: Die Doku­men­ta­ti­ons­pflicht gilt nur für gering­fü­gig Beschäf­tig­te (Mini­job­ber) und für die im Schwarz­ar­beits­be­kämp­fungs­ge­setz (§ 2a) genann­ten Wirt­schafts­be­rei­che, in denen eine beson­de­re Miss­brauchs­ge­fahr besteht. Sie ist in die­sen Berei­chen beschränkt auf Beschäf­tig­te mit ver­ste­tig­ten regel­mä­ßi­gen Monats­ge­häl­tern von höchs­tens 2.958 EUR (Bau­bran­che, Logis­tik und Trans­port, Gas­tro­no­mie, Per­so­nen­be­för­de­rung, Gebäu­de­rei­ni­gung, Fleischwirtschaft).

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