Kategorien Archiv: Volkelt-Briefe Geschützt: Volkelt-Brief 49/2020 Beitragsautor Von volkelt Beitragsdatum 4. Dezember 2020 Dieser Inhalt ist passwortgeschützt. Um ihn anschauen zu können, bitte das Passwort eingeben: Passwort: Schlagwörter 1 BvR 2727/19, 3 TaBV 65/19, Bürgschaft, BVerfG, Dienstleister GmbH, Einsichtsrecht Betriebsrat, Frauenquote, gebrauchte Software, Gesellschafter Darlehen, LAG Düsseldorf, menschenverachtende Diskriminierung, Steuererklärung 2019, Tantieme, Urteil v. 2.11.2020, Urteil v. 23.6.2020 ← ACHTUNG: Herr/Frau–Anrede genügt nicht mehr → Geschützt: Überschuldet? Neue Rechtslage – was Geschäftsführer jetzt dazu beachten müssen …