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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 42/2017

Jamai­ka-Aus­sich­ten: Und wo bleibt jetzt die Wirt­schafts­po­li­tik? + Geschäfts­füh­rer-Stress: Dau­er-Erreich­bar­keit ist für vie­le ein ech­tes Pro­blem + Digi­ta­li­sie­rung: Mit Bench­mar­king zum eige­nen Erfolgs-Clus­ter + Risi­ko-Gestal­tung: Ver­pflich­tung zur Mit­ar­beit in der GmbH  + GmbH/Recht: Ver­zicht gegen einen aus­ge­schie­de­nen Gesellschafter

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

 

 

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Frei­burg, 20. Okto­ber 2017

Sehr geehr­te Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gin, sehr geehr­ter Kollege,

alle an Jamai­ka betei­lig­ten Par­tei­en signa­li­sie­ren und prak­ti­zie­ren unter­des­sen mehr als Gesprächs­be­reit­schaft. In den Talk-Run­den, in poli­ti­schen State­ments in den Par­tei-Gre­mi­en und selbst in ver­trau­li­chen Inter­views geben sich die ver­ant­wort­li­chen Poli­ti­ker weich­ge­spült. Man hält sich mit Kri­tik zurück. Das ist ver­ständ­lich und der poli­ti­schen Kul­tur geschul­det. Aus Unter­neh­mer­sicht stellt sich aber die Fra­ge, wie sich die­se Alli­anz auf die Wirt­schafts­po­li­tik der nächs­ten Jah­re aus­wir­ken wird. Müs­sen wir uns auf wei­te­re 4 Jah­re Still­stand einstellen?

zum Klap­pen­text

Bei­spiel: Steu­er­po­li­tik. In wei­ten Unter­neh­mer­krei­sen hat sich in den letz­ten Jahr­zehn­ten der Ein­druck breit gemacht, dass Steu­er­po­li­tik für Unter­neh­men immer weni­ger von den poli­tisch Ver­ant­wort­li­chen gema­nagt wird, son­dern von den Finanz­be­hör­den und den Gerich­ten bestimmt wird. Stich­wor­te: Erb­schafts­steu­er, Gewinn­ab­gren­zungs­ver­ord­nung, inner­be­trieb­li­che Ver­rech­nungs­prei­se, ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tun­gen, die steu­er­li­che Behand­lung von Zuschüs­sen an Arbeit­neh­mer oder die pri­va­te Kfz-Nut­zung. Die Lis­te lässt sich (fast) belie­big erwei­tern – bis hin zu vie­len wirk­lich schwie­ri­gen Betriebs­prü­fungs-Situa­tio­nen, die Unter­neh­mer ohne öffent­li­che Kon­trol­le hin­neh­men müs­sen. Ob Schwarz, Gelb und Grün dage­gen etwas ausrichten?

BISS die Wirt­schafts-Sati­re > Lind­ner (ver­öf­fent­licht am 2.Mai 2012)

 

In der Sache haben wir die Pro­gram­me der Par­tei­en ja bereits schon vor der Wahl gegen­über­ge­stellt (vgl. Nr. 36/2017). Even­tu­ell gelingt es der FDP, den bei­den ande­ren Par­tei­en eini­ge der klei­nen, ange­kün­dig­ten Kor­rek­tu­ren abzu­rin­gen. Wir gehen aller­dings davon aus, dass sich die Rah­men­be­din­gun­gen für (klei­ne­re) Unter­neh­men nicht ändern wer­den. Grö­ße­re Unter­neh­men müs­sen wei­ter­hin mit gro­ßem Bera­tungs­auf­wand gestalten.

 

Geschäftsführer-Stress: Dauer-Erreichbarkeit ist für viele ein echtes Problem

Nicht weni­ge Geschäfts­füh­rer lei­den unter dem täg­li­chen Tele­fon-Ter­ror: Das Tele­fon klin­gelt stän­dig. Bereits wäh­rend eines nor­ma­len Tele­fo­nats gehen par­al­lel auch schon zwei neue Tele­fo­na­te und min­des­tens eine SMS ein. Was tun? Natür­lich vari­iert das Tele­fon-Auf­kom­men je nach Unter­neh­men und Bran­che. Chefs von Unter­neh­men mit Tele­fon­zen­tra­le oder Chef-Office nut­zen in der Regel die Mög­lich­kei­ten, gezielt zu fil­tern und nur sol­che Anru­fe durch­zu­las­sen, die nach den vor­ab bespro­che­nen Regeln „zum Chef“ durch­ge­stellt wer­den. Nur für wich­ti­ge Geschäfts­part­ner gibt es den direk­ten Draht. Schwie­ri­ger ist das in klei­ne­ren Unter­neh­men. Es gilt: Über­all da, wo Sie als Chef stän­dig Ter­mi­ne koor­di­nie­ren, Chef-Ent­schei­dun­gen gebraucht und damit Pro­zes­se beschleu­nigt wer­den, ist das Han­dy-Tele­fo­nie­ren ein Muss. Hier hel­fen Appel­le wie „ein­fach auch mal aus­schal­ten“ oder „Sie müs­sen ja nicht immer erreich­bar sein“ in der Pra­xis nicht wei­ter. Den­noch kön­nen Sie mit ein paar sys­te­ma­ti­schen Regeln etwas Abhil­fe schaf­fen. Das sind:

  • Füh­ren Sie Ihre Anru­fer­lis­te sys­te­ma­tisch: Nut­zen Sie den Adress­spei­cher voll aus. Legen Sie jeden Anru­fer, der für Ihre geschäft­li­chen Belan­ge von Bedeu­tung ist oder sein könn­te, in Ihrem Tele­fon­buch ab. Bei den meis­ten ein­ge­hen­den Anru­fen sehen Sie dann schon auf den ers­ten Blick, wer Sie anruft. Sie kön­nen dann sofort ent­schei­den, wel­che Bedeu­tung der Anruf hat und ob Sie dafür Zeit haben (wol­len).
  • Nut­zen Sie den AB fle­xi­bel: Vie­le Kol­le­gen nut­zen die Mög­lich­kei­ten Ihres Anruf­be­ant­wor­ters nicht voll. Das heißt: Wol­len Sie unge­stört blei­ben, stel­len Sie den AB auf die kür­zest mög­li­che Ant­wort­zeit. Ver­se­hen mit dem Text: „Für wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen hin­ter­las­sen Sie hier bit­te Ihre Nach­richt. In ande­ren Fäl­len ver­su­chen Sie mich bit­te spä­ter noch­mals zu errei­chen“. Wenn Sie über­flüs­si­ge Tele­fo­na­te abwim­meln wol­len, stel­len Sie den AB erst nach 30 Sekun­den auf ein.
  • Behan­deln Sie SMS-Nach­rich­ten nach­ran­gig: Wer es eilig hat, greift nach wie vor zum Tele­fon und ver­lässt sich nicht auf eine SMS. Bear­bei­ten Sie SMS wie gewöhn­li­che E‑Mails. Beant­wor­ten Sie die­se erst dann, wenn das Tages­ge­schäft erle­digt ist und Sie „Zeit am Stück“ haben, um die­se Pos­ten effek­tiv und ohne Unter­bre­chung abzuarbeiten.
  • Legen Sie Uner­reich­bar­kei­ten fest: Ver­schaf­fen Sie sich Frei­raum, indem Sie zu bestimm­ten, fest defi­nier­ten Arbeits­zei­ten nicht erreich­bar sind. Am bes­ten dann, wenn Ihr Gesprächs­ge­gen­über auch nicht unbe­dingt erwar­ten kann, dass Sie erreich­bar sind: Früh am Mor­gen (7 bis 9 Uhr), mit­tags (12 bis 14 Uhr) oder gene­rell nach Fei­er­abend ab 18/19 Uhr. Bestim­men Sie die­se Zei­ten nach Ihrem per­sön­li­chen Arbeits­stil und machen Sie die­se „Pau­sen“ zur Gewohn­heit, so dass Ihre Mit­ar­bei­ter sich dar­auf ein­stel­len können.
  • Geben Sie Ansprech­part­ner für exter­ne Anru­fer vor: Geben Sie auf allen Publi­ka­tio­nen nach außen (Geschäfts­pa­pie­re, Impres­sum der Home­page, Lie­fer­schei­ne, Rech­nun­gen usw.) Tele­fon-Adres­sen vor. Ver­wen­den Sie dafür nicht den Namen des jewei­li­gen Mit­ar­bei­ters son­dern die jewei­li­ge Fach­ab­tei­lung (Per­so­nal, Ein­kauf, Rech­nungs­we­sen, Mar­ke­ting usw.). Damit ermög­li­chen Sie exter­nen Per­so­nen, ganz gezielt zu kon­tak­ten und ver­hin­dern so, dass Alles immer erst über den zen­tra­len Tele­fon-Anschluss – im Zwei­fel ist das ja Ihrer – lau­fen muss.
  • Machen Sie wirk­lich Urlaub vom Han­dy: Ich ken­ne vie­le Geschäfts­füh­rer, die im Urlaub über­haupt nicht für Tele­fo­na­te erreich­bar sind. Für den Not­fall ist eine SMS-Benach­rich­ti­gung mög­lich – das ist aber nur weni­gen aus­ge­wähl­ten Per­so­nen möglich.
Auch nach 30 Jah­ren Mobil-Tele­fo­nie­ren gilt: Der „sach­li­che“ Umgang mit die­sem Kom­mu­ni­ka­ti­ons-Medi­um ist längst noch nicht selbst­ver­ständ­lich. Der damit ver­bun­de­ne Stress-Fak­tor ist und bleibt wohl auch wei­ter­hin hoch. Über­prü­fen Sie immer wie­der Ihr eige­nes Gesprächs­ver­hal­ten. Wel­che Gesprä­che sind über­flüs­sig? Wie kön­nen Gesprä­che abge­kürzt wer­den? Ani­mie­ren Sie durch Ihr eige­nes Gesprächs­ver­hal­ten zum Viel-Tele­fo­nie­ren? (Unsach­lich­kei­ten, „Wenn ich Sie schon mal an der Strip­pe habe“, Aus­schwei­fen­des Gesprächs­ver­hal­ten: „Um was geht es?“ ). Neh­men Sie sich vor, im Öffent­li­chen Raum nur ein­ge­schränkt zu tele­fo­nie­ren. Abge­se­hen vom Unfall- und Buß­geld-Risi­ko beim Auto­fah­ren ist das Tele­fo­nie­ren wäh­rend eines Geschäfts­ge­sprä­ches oder vor Arbeits- und Pro­jekt­grup­pen nicht unbe­dingt die rich­ti­ge Art – weder um auf sich auf­merk­sam zu machen noch als Vor­bild für Mit­ar­bei­ter und Geschäftspartner.

 

Digitalisierung: Mit Benchmarking zum eigenen Erfolgs-Cluster

Als die Xerox-Geschäfts­füh­rung Ende der 70er nicht mehr wei­ter wuss­te, ent­schloss man sich, die Pro­duk­te des Kon­kur­ren­ten Canon unter die Lupe zu neh­men. Man kauf­te Canon-Kopie­rer, zer­leg­te sie in ihre Bestand­tei­le und wuss­te anschlie­ßend, was man bes­ser machen kann. Das war nicht nur die Ret­tung für Xerox. Es war auch die Geburts­stun­de des sys­te­ma­ti­schen Bench­mar­king. Egal ob Hand­werks-Betrieb, Dienst­leis­ter oder pro­du­zie­ren­des Unter­neh­men: In allen Bran­chen kön­nen Sie fürs Geschäft ler­nen. Das kön­nen Klei­nig­kei­ten sein (Umgangs­for­men), Pro­zess­ab­läu­fe, Arbeits­zeit­re­ge­lun­gen oder Sozi­al­leis­tun­gen. Bench­mar­king bringt Alle weiter.

Die­se bewähr­te Erfolgs-Devi­se gilt auch und gera­de für das The­ma Digi­ta­li­sie­rung. Die Digi­ta­li­sie­rung betrifft alle Funk­tio­nen des Geschäfts­mo­dells. Es geht also dar­um, Bench­mar­king nicht nur im Hin­blick auf die Pro­duk­ti­on und Pro­duk­te abzu­stel­len, son­dern auf allen betrieb­li­chen Ebe­nen der Leis­tungs­er­brin­gung nach bes­se­ren, schnel­le­ren und kos­ten­güns­ti­ge­ren Lösun­gen Aus­schau zu hal­ten. Wel­che Funk­tio­nen las­sen sich out­sour­cen? Kön­nen eige­ne IT-Lösun­gen kre­iert wer­den? Wel­che Lösun­gen sind nicht ohne exter­ne Bera­tung zu machen? Aus Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve ergibt sich dazu fol­gen­des Bench­mark-Clus­ter, um nach mus­ter­gül­ti­gen Lösun­gen Aus­schau zu halten:

  • Manage­ment: Infor­ma­ti­ons­ord­ner, Rech­nungs­we­sen, Geschäfts­be­richt und Jah­res­ab­schluss, Con­trol­ling, Pro­to­kol­le, Voll­mach­ten, Compliance
  • Pro­duk­ti­on: Inno­va­ti­on, FuE, Pro­zes­se, Logis­tik, Notfallpläne
  • IT: inter­ne und exter­ne Kom­mu­ni­ka­ti­on, Daten­si­cher­heit, Datenschutz
  • Per­so­nal: Lohn­ab­rech­nung, Per­so­nal­ak­te, Fort­bil­dung, Bewer­bungs­ver­fah­ren, Stel­len­be­schrei­bun­gen, Vertretungen
  • Doku­men­ta­ti­on: Ver­trä­ge, Buch­hal­tung und Steu­ern, Ange­bo­te, Korrespondenz
  • Marketing/Vertrieb: QM, Cus­to­mer-Ser­vice, Social Media
  • Geld: Fir­men­kar­te, Berechtigungen
Die­se Auf­zäh­lung kann und will nicht abschlie­ßend sein. Dazu gibt es zu vie­le betrieb­li­che und bran­chen­spe­zi­fi­sche Beson­der­hei­ten der ein­zel­nen Unter­neh­men zu berück­sich­ti­gen. Hilf­reich ist es, wenn Sie Ihr eige­nes betrieb­li­ches Clus­ter fest­le­gen, die ein­zel­nen Posi­tio­nen gewich­ten und dafür nach geeig­ne­ten Bench­marks suchen: Ganz gezielt bei Ihren Geschäfts­part­nern, durch Ein­brin­gen des jewei­li­gen The­mas in ERFA-Grup­pen, zu denen Sie Zugang haben, durch den Besuch von pas­sen­den Semi­nar-Ange­bo­ten der IHK/HK oder von Ihrem Bran­chen­ver­band. Nut­zen Sie dazu auch die Kom­pe­ten­zen Ihrer Mit­ar­bei­ter. Geben Sie den Mit­ar­bei­tern den dazu not­wen­di­gen Frei­raum und ani­mie­ren Sie dazu, dass in den ein­zel­nen Zustän­dig­kei­ten nach unter­neh­me­ri­schen Lösun­gen gesucht wird. Ihre Auf­ga­be besteht dann dar­in, die ein­zel­nen Lösun­gen zu koor­di­nie­ren und „zusam­men­zu­mo­de­rie­ren“. Neu­land für Alle – aber durch­aus mit guten Perspektiven.

 

Risiko-Gestaltung: Verpflichtung zur Mitarbeit in der GmbH 

Ist im Gesell­schafts­ver­trag Ihrer GmbH erst ein­mal ver­ein­bart, „dass der Gesell­schaf­ter zur Mit­ar­beit ver­pflich­tet ist“, hat das Kon­se­quen­zen: Ist er – aus wel­chen Grün­den auch immer – nicht mehr in der Lage mit­zu­ar­bei­ten, ist der Gesell­schaf­ter sei­nen GmbH-Anteil los. Es sei denn, die übri­gen Gesell­schaf­ter las­sen sich dar­auf ein, die Vor­ga­be im Gesell­schafts­ver­trag abzu­än­dern. Oder die Vor­ga­be wird ein­fach nicht umge­setzt. Dann bleibt der Gesell­schaf­ter so lan­ge Gesell­schaf­ter wie er in der Gesell­schaft­er­lis­te geführt ist.

ACHTUNG: Eine sol­che Klau­sel wirkt natür­lich auch im Erb­fall. Ist abzu­se­hen, dass Ihr Nach­fol­ger nicht in der GmbH tätig sein kann oder will, ist zu prü­fen, ob Sie Ihre(n) Mit-Gesell­schaf­ter für eine Ände­rung der Mit­ar­beits-Klau­sel gewin­nen können.

Die Ver­pflich­tung zur Mit­ar­beit in der GmbH ist immer dann ein gutes Gestal­tungs­mit­tel, wenn „Know How“ ein­ge­bun­den wer­den soll. Also in den Bran­chen, in denen das Geschäfts­mo­dell und die Wei­ter­ent­wick­lung des Geschäfts­mo­dells stark vom Know-How der Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer abhän­gig ist. Zum Nach­teil wird die Rege­lung aller­dings, wenn Ihr Mit-Gesell­schaf­ter an die Kon­kur­renz ver­kauft, Sie zurück­blei­ben und wei­ter zur Mit­ar­beit mit den neu­en Her­ren im Hau­se ver­pflich­tet sind. Vor­keh­rung: Soll Ver­pflich­tung zur Mit­ar­beit in der GmbH ver­ein­bart wer­den, soll­te umge­kehrt auch ein Vor­kaufs­recht für den ver­blei­ben­den Gesell­schaf­ter im Gesell­schafts­ver­trag der GmbH ver­ein­bart werden.

 

GmbH/Recht: Verzicht gegen einen ausgeschiedenen Gesellschafter

Unter­lässt es die GmbH, Ansprü­che gegen einen ehe­ma­li­gen Gesell­schaf­ter durch­zu­set­zen, ist das Finanz­amt berech­tigt, eine ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung in Höhe des Vor­teils anzu­set­zen und ent­spre­chend nach­zu­ver­steu­ern (FG Mün­chen, Urteil v. 13.3.2017, 7 K 1767/15).

Sie tun sich bzw. der GmbH kei­nen Gefal­len, wenn Sie aus „Good­will“ auf Ansprü­che gegen eine aus­ge­schie­de­nen Gesell­schaf­ter ver­zich­ten – etwa weil Sie einen jah­re­lan­gen Kon­flikt end­lich und end­gül­tig been­den wollen.

 

Eine infor­ma­ti­ve Lek­tü­re wünscht

Lothar Volkelt

Her­aus­ge­ber + Chef­re­dak­teur Geschäftsführer-Fachinformationsdienst

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