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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 29/2020

Die Themen heute:

Insol­venz-Stich­tag 30.9.: Alter­na­tiv­los … + GmbH-Not­ver­kauf: Gute Vor­be­rei­tung ist die hal­be Mie­te + Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Zwei­er­lei Maß + Ganz prak­tisch: Neue Hil­fen für Export-Unter­neh­men + Digi­ta­les: Die Bat­te­rien-Tes­ter + GmbH-Finan­zen: Geld aus dem Netz + GmbH/Recht: Ergän­zun­gen zur Gesell­schaft­er­lis­te + Mit­ar­bei­ter: Beläs­ti­gung am Arbeits­platz + Internet/Marketing: BGH wird über Influen­cer-Wer­bung ent­schei­den + Start­Up-Bran­che: Erleich­te­run­gen für Mit­ar­bei­ter-Betei­li­gun­gen + Zah­len: GmbH und UG wei­ter im Vormarsch

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Frei­burg, 17. Juli 2020

Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,

ab dem 30.9.2020 – also in rund 10 Wochen – gilt für alle Kollegen/Innen wie­der die 3‑Wo­chen-Insol­venz­an­trags­pflicht (vgl. zuletzt Nr. 22/2020). Im Klar­text: GmbH/UG, die über­schul­det sind, müs­sen spä­tes­tens dann Insol­venz anmel­den. Vie­le klei­ne­re und mit­tel­gro­ße Unter­neh­men konn­ten zwar mit einem Über­brü­ckungs­kre­dit Zah­lungs­un­fä­hig­keit abwen­den. Der Kre­dit steht aber als Fremd­ka­pi­tal in der Bilanz und erhöht somit das Über­schul­dungs-Poten­zi­al. In der Fol­ge pro­gnos­ti­zie­ren die meis­ten Exper­ten und jetzt auch das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt schon jetzt für den Herbst (stark) stei­gen­de Insolvenzen.

Es gibt Kollegen/Innen, die sich ganz bewusst dar­auf ein­ge­las­sen haben, einen Kre­dit mit­zu­neh­men, um damit das eige­ne Gehalt und den eige­nen Lebens­un­ter­halt wenigs­tens für ein paar Mona­te zu sichern. Auch und gera­de mit der Aus­sicht, anschlie­ßend Insol­venz anzu­mel­den. Wie vie­le Kollegen/Innen das sind, dar­über kann man nur spe­ku­lie­ren. Aus Gesprä­chen mit Kollegen/Innen weiß ich aller­dings, dass die­se Opti­on nicht nur Ein­zel­fall ist, son­dern für nicht weni­ge Kollegen/Innen rea­lis­ti­sche Opti­on gegen eine exis­ten­zi­el­le Not­si­tua­ti­on war und ist. ACHTUNG: Pflicht­ver­si­cher­te Geschäfts­füh­rer, die in der Insol­venz mit Insol­venz­geld und anschlie­ßend mit einem Bezug von ALG1 auf der Grund­la­ge des zuletzt bezo­ge­nen Gehalts rech­nen, sind aber gut bera­ten, sich dar­auf nicht zu ver­las­sen. Die Bun­des­agen­tur für Arbeit (BA) wird die Anspruchs­be­rech­ti­gung genau­es­tens prüfen.

GmbH-Notverkauf: Gute Vorbereitung ist die halbe Miete

Expan­si­ons­be­rei­te Inves­to­ren und Unter­neh­men nut­zen der­zeit ver­stärkt die wirt­schaft­li­che Tal­fahrt vie­ler – auch und beson­ders mit­tel­stän­di­scher – Unter­neh­men, um sich gezielt brei­ter auf­zu­stel­len. Man sucht gezielt nach geeig­ne­ten „Objek­ten”. Für die Kollegen/Innen, die dabei sind, ihre Nach­fol­ge orga­ni­sie­ren, ist das eine zusätz­li­che Chan­ce. Ist ein Kon­zern an der Über­nah­me Ihrer GmbH inter­es­siert, prüft der poten­zi­el­le Käu­fer in der Regel die Über­nah­me nach dem umfas­sen­den und inten­si­ven Due Dili­gence Ver­fah­ren. Bestand­teil die­ser Prü­fung sind die Rech­te und Pflich­ten der Gesell­schaf­ter und damit die Reich­wei­te des GmbH-Gesell­schafts­ver­tra­ges – etwa die Rech­te des abzu­fin­den­den Gesell­schaf­ters oder die Ver­bind­lich­keit eines nach­ver­trag­li­chen Wett­be­werbs­ver­bo­tes. In der fol­gen­den Check­lis­te haben wir die Punk­te zusam­men­ge­stellt, mit denen Sie Ihre Ver­hand­lungs­po­si­ti­on bes­ser machen kön­nen. Vor­aus­set­zung: Der Käu­fer ist stark an einem Invest in Ihrer Branche/Ihrer GmbH inter­es­siert und die Sub­stanz und die Auf­stel­lung der GmbH passt zum Erwerber.

Check­lis­te: Der Käu­fer ist an einem Invest stark inter­es­siert und der Ver­käu­fer will von sei­ner star­ken ver­trag­li­chen Posi­ti­on profitieren:

Rege­lung …

opti­ma­le Regelung …

Stimm­rechts­ver­ein­ba­rung

Der (Allein-) Gesell­schaf­ter, der ver­äu­ßern will, bleibt zu einem gerin­gen Teil an der GmbH betei­ligt (z. B. 26 % = Sperr­mi­no­ri­tät). Zusätz­lich kann im Gesell­schafts­ver­trag ver­ein­bart wer­den, dass wich­ti­ge Ent­schei­dun­gen (z. B. Ände­run­gen des Gesell­schafts­ver­tra­ges, Abschaf­fung von Vor­kaufs­rech­ten) nur ein­stim­mig gefasst wer­den müssen.

Vor­kaufs­recht

Der Gesell­schaf­ter, der ver­äu­ßern will, hat damit Anspruch dar­auf, dass der neue Gesell­schaf­ter sei­nen GmbH-Anteil nicht ein­fach wei­ter­ver­äu­ßern kann. Er muss den    GmbH-Anteil zunächst dem ande­ren Gesell­schaf­ter (also Ihnen) zum Kauf anbie­ten. Damit kön­nen Sie ver­hin­dern, dass Ihre GmbH in Zukunft z. B. an einen Kon­kur­ren­ten ver­kauft wird.

Zustim­mung zur Über­tra­gung von Anteilen

Ohne Zustim­mung des Gesell­schaf­ters kann ein GmbH-Anteil nicht ver­äu­ßert wer­den. Auch damit behal­ten Sie die Kon­trol­le dar­über, wer in Zukunft Gesell­schaf­ter an Ihrer GmbH wird.

Befrei­ung vom Wettbewerbsverbot

Blei­ben Sie bei einem Ver­kauf mit einem Mini-Anteil Gesell­schaf­ter und wol­len Sie in Zukunft Geschäf­te im Gegen­stand der GmbH außer­halb der GmbH auf eige­ne Rech­nung machen, müs­sen Sie dar­auf ach­ten, dass Sie nicht gegen das bestehen­de all­ge­mei­ne Wett­be­werbs­ver­bot ver­sto­ßen. Das ist z. B. mög­lich, indem Sie vor dem Ver­kauf den „Gegen­stand der GmbH“ so abän­dern, dass er nicht mehr die von Ihnen in Zukunft geplan­ten Geschäf­te umfasst.

Nach­ver­trag­li­ches Wettbewerbsverbot

Eine gute ver­trag­li­che Aus­gangs­po­si­ti­on kön­nen Sie sich auch für den Fall ver­schaf­fen, wenn Sie nach dem Ver­kauf der GmbH noch für eini­ge Zeit in der GmbH tätig blei­ben wol­len (z. B. als Geschäfts­füh­rer) und sich nach dem Aus­schei­den noch nach­ver­trag­li­che Gehalts­an­sprü­che sichern wol­len. Dazu kön­nen Sie noch vor dem Ver­kauf (am bes­ten eini­ge Jah­re) Ihren Anstel­lungs­ver­trag um ein nach­ver­träg­li­ches Wett­be­werbs­ver­bot gegen Anspruch auf Karenz­ent­schä­di­gung und ohne Rück­tritts­recht der GmbH einbauen.

Geschäftsführer-Perspektive: Zweierlei Maß

1,5 Bio. EUR zur Ret­tung der Wirt­schaft in Euro­pa. Der Bund betei­ligt sich mit 9 Mrd. EUR an der Luft­han­sa. Geld für alle, die Not lei­den. Nicht nur der klei­ne Mann wun­dert sich. Auch vie­le Kollegen/Innen fra­gen sich, war­um man nicht schon vor­her dar­auf gekom­men ist, Geld nach Bedarf zu dru­cken und zu ver­tei­len – was in bar­geld­lo­sen Zei­ten ohne­hin kaum ein Pro­blem sein soll­te. Keynes lässt grü­ßen. Aller­dings hat­te man damals zumin­dest noch ver­sucht, den Inves­ti­ti­ons­ef­fekt eini­ger­ma­ßen soli­de gegen­zu­rech­nen. Im Mikro­kos­mos der Wirt­schaft ticken die Uhren etwas anders: Weil sich die Geschäfts­füh­re­rin einer Mini-UG Rech­nungs­be­trä­ge der UG auf´s Pri­vat­kon­to über­wei­sen ließ, muss­te sie Rechen­schaft able­gen und wur­de ver­ur­teilt – Haft auf Bewäh­rung und Rück­zah­lung des ver­ur­sach­ten Scha­dens. Rich­tig: Wer Ver­ant­wor­tung hat, muss die auch tra­gen. Mit freund­li­chen Grüßen.

Ganz praktisch: Neue Hilfen für Export-Unternehmen

Der Bund hat die Kon­di­tio­nen für Aus­fuhr­ge­schäf­te über­ar­bei­tet und an die neu­en Risi­ko-Bedin­gun­gen ange­passt – befris­tet bis zum 30.6.2021. Wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen > Hilfs­pro­gramm für die Exportwirtschaft

Digitales: Die Batterien-Tester

Elek­tro­mo­bi­li­tät heißt eine der Zukunfts­tech­no­lo­gien. Alle renom­mier­ten Unter­neh­men der Bran­che mischen mit und der Staat sorgt mit einer groß­zü­gi­gen Finan­zie­rung für die Rah­men­be­din­gun­gen, damit der Hype zum Boom wer­den kann. Eben erst hat das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um (BMWi) des Bun­des­an­teil für den Umwelt­bo­nus für E‑Fahrzeuge befris­tet bis 31.12.2021 auf 9.000 EUR ver­dop­pelt. Das Münch­ner Start­Up Twa­ice hat dazu jetzt als ers­tes Unter­neh­men über­haupt ein Bat­te­rie-Ana­ly­se-Tool ent­wi­ckelt. Die Soft­ware ermög­licht einen Report zum Gesund­heits­zu­stand einer Bat­te­rie und löst damit gleich ein paar grund­sätz­li­che Pro­ble­me der Bran­che. Zum Bei­spiel: Dimen­si­on und Gewicht der Ener­gie­zel­le kön­nen vom Her­stel­ler bes­ser opti­miert, Gerä­te­ga­ran­tien kön­nen treff­si­che­rer bestimmt und Gebraucht-Ver­käu­fe von E‑Fahrzeugen genau­er kal­ku­liert wer­den. Auto­mo­bil-Her­stel­ler, Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men und sogar der Gebraucht­wa­gen-Bewer­ter Schwa­cke sind hell­auf begeis­tert von der Lösung – was dazu bei­tra­gen wird, dass sich die Soft­ware ver­brei­ten und in Win­des­ei­le zum Hand­werks­zeug in jedem Kfz-Betrieb avan­cie­ren wird. Bes­te Vor­aus­set­zung zum Skalieren.

Für die Pra­xis: Das ist wie­der mal ein gutes Bei­spiel dafür, wie es klei­ne – fle­xi­ble – Unter­neh­men mit einer intel­li­gen­ten Lösung den „Gro­ßen” vor­ma­chen. Das Ren­nen um Betei­li­gun­gen und/oder Über­nah­me ist bereits eröff­net. Mit etwas mehr Dyna­mik hät­ten die QM-Mana­ger – etwa von Var­ta und ande­ren Bat­te­rie-Ent­wick­lern – selbst auf die­se Pro­dukt-Inno­va­ti­on kom­men können.

Geld aus dem Netz: schnel­le Hil­fe für Not­fäl­le

GmbH-Finanzen: Geld aus dem Netz

Für Pri­vat­per­so­nen gehört die Kre­dit­su­che bzw. ‑auf­nah­me über das Inter­net längst zum All­tag. So ver­mit­telt z. B. die Kre­dit-Platt­form Aux­mo­ney (www.auxmoney.de) Kre­di­te von Pri­vat­per­so­nen an pri­va­te Kre­dit­su­chen­de. Unter­des­sen ist ein unüber­sicht­li­cher Markt an Kre­dit-Platt­for­men für Pri­va­te ent­stan­den. Unter­neh­men tun sich da immer noch um Eini­ges schwe­rer. Hier spie­len Ver­trau­en und per­sön­li­che Bezie­hun­gen erfah­rungs­ge­mäß noch eine grö­ße­re Rol­le. Den­noch: Das Geld- und Finanz­ge­schäft hat sich auch für Unter­neh­men in das Inter­net ver­la­gert. Hier sind inzwi­schen eini­ge Online-Kre­dit­markt­plät­ze eta­bliert, die sich auf unter­neh­me­ri­sche Belan­ge und Beson­der­hei­ten ein­ge­rich­tet haben. 

Bei­spiel: Fun­ding Cir­cle. Min­dest­vor­aus­set­zun­gen: Unter­neh­men, die ihre Tätig­keit bereits seit min­des­tens zwei Jah­ren aus­füh­ren, einen durch­schnitt­li­chen jähr­li­chen Umsatz von 50.000 EUR nach­wei­sen kön­nen und nach HGB bilan­zie­ren, kön­nen einen Kre­dit online bei Fun­ding Cir­cle bean­tra­gen. Für einen Kre­dit wer­den die letz­ten zwei Jah­res­ab­schlüs­se nach HGB, eine aktu­el­le BWA mit Sum­men- und Sal­den­lis­te, Per­so­nal­aus­weis­ko­pien des Antrag­stel­lers und des Bür­gen sowie Kon­to­aus­zü­ge des Haupt­bank­kon­tos für die letz­ten drei Mona­te benö­tigt. Sobald die Unter­la­gen vor­lie­gen und die Kre­dit­ana­lys­ten die­se über­prüft haben, erhal­ten Sie eine Kre­dit­ent­schei­dung und ein ver­bind­li­ches Ange­bot in maxi­mal 48 Stun­den – und das Kapi­tal in 7 Tagen nach Ver­trags­ein­gang. Wei­te­re Anbie­ter: Aux­mo­ney, Capi­len­do, com­pe­on, cre­dit­s­helf, easy­Cre­dit, Fin­tura, Fin­Compa­re, Fun­ding Cir­cle, iwo­ka. Bei die­sen Unter­neh­men han­delt es sich nicht um Ban­ken, son­dern um zuge­las­se­ne Kre­dit­ver­mitt­ler, die dar­über hin­aus Finan­zie­rungs­be­ra­tung anbieten.

Für die Pra­xis: Dass die Finan­zie­rung von klei­ne­ren Unter­neh­men über Inter­net-Platt­for­men boomt, belegt z. B. die Ent­wick­lung des Finan­zie­rungs­be­ra­ters cre­dit­s­helf. Bei einem ange­frag­ten Kre­dit­vo­lu­men von ca. 1,4 Mio. EUR in 2019 wur­den 88 Mio. EUR tat­säch­lich mit Kre­di­ten finan­ziert. Ver­spre­chen des Unter­neh­mens: Spä­tes­tens nach 48 Stun­den weiß das Kre­dit suchen­de Unter­neh­men, ob eine Finan­zie­rung mit cre­dit­s­helf mög­lich ist.

GmbH/Recht: Ergänzungen zur Gesellschafterliste

Regis­ter­ge­rich­te leh­nen Anträ­ge auf Ein­tra­gung oder Ände­run­gen zum Han­dels­re­gis­ter immer wie­der aus for­ma­len Grün­den ab. Ärger­lich: Der Antrag­stel­ler – also in der Regel der Geschäfts­füh­rer der GmbH – muss sein Anlie­gen gericht­lich durch­set­zen. Zum Bei­spiel dann, wenn er   sei­ner Ver­pflich­tung zur Aktua­li­sie­rung der Gesell­schaft­er­lis­te nach­kom­men will. Dazu das Ober­lan­des­ge­richt Düs­sel­dorf: „Eine neue Gesell­schaft­er­lis­te kann auch dann zum Han­dels­re­gis­ter ein­ge­reicht wer­den, wenn eine Ver­än­de­rung in der Per­son der Gesell­schaf­ter oder des Umfangs ihrer Betei­li­gung nicht ein­ge­tre­ten ist”. Das Regis­ter­ge­richt muss danach auch ledig­li­che Anpas­sun­gen in der Gesell­schaft­er­lis­te aus Rechts­än­de­run­gen (z. B. Ergän­zung der pro­zen­tua­len Betei­li­gung am Stamm­ka­pi­tal oder der lau­fen­den Num­me­rie­rung der Geschäfts­an­tei­le) anneh­men bzw. aus­füh­ren (OLG Düs­sel­dorf, Beschluss v. 30.4.2020, 3 Wx 28/19).

Mitarbeiter: Belästigung am Arbeitsplatz

Wenn ein Mit­ar­bei­ter sexu­el­le Beläs­ti­gung durch einen Kol­le­gen anzeigt, muss der Arbeit­ge­ber dem nach­ge­hen. Je nach Schwe­re des Falls kann er mit einer Abmah­nung, Ver­set­zung, Umset­zung oder Kün­di­gung reagie­ren. Das ergibt sich aus einem aktu­el­len Urteil des Lan­des­ar­beits­ge­richts (LAG) Köln. Im Urteils­fall hat das Gericht die frist­lo­se Kün­di­gung eines lang­jäh­ri­gen Mit­ar­bei­ters (hier: 15 Jah­re) bestä­tigt, der eine Mit­ar­bei­te­rin beläs­tigt hat­te und zivil­recht­lich dafür belangt wur­de (LAG Köln, Urteil v. 19.6.2020, 4 Sa 644/19).

Wer­bung effek­tiv, aber recht­lich (noch) umstritten

Internet/Marketing: BGH wird über Influencer-Werbung entscheiden

 Immer mehr Unter­neh­men wer­ben auf Social-Media-Kanä­len – auch unter Ein­satz und/oder Bil­li­gung von Influen­cern. Umstrit­ten ist, inwie­weit die Dar­stel­lung von ver­link­ten Pro­duk­ten als Wer­bung gekenn­zeich­net wer­den muss – wir berich­ten an die­ser Stel­le regel­mä­ßig zum Stand der Recht­spre­chung (vgl. zuletzt Nr. 24/2020). Jetzt hat das Ober­lan­des­ge­richt (OLG) Mün­chen im Fall Cathy Hum­mels ent­schie­den, dass der Hin­weis auf eine „bezahl­te Part­ner­schaft” zuläs­sig ist. Ent­gelt­lo­se Pro­dukt­hin­wei­se hat­te Cathy Hum­mels nicht gekenn­zeich­net. WICHTIG: Das OLG hat aus­drück­lich Revi­si­on zuge­las­sen. Es ist also davon aus­zu­ge­hen, dass sich der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) abschlie­ßend mit der Rechts­la­ge aus­ein­an­der­set­zen wird. Wir hal­ten Sie auf dem Lau­fen­den (OLG Mün­chen, Urteil v. 25.6.2020, Az. 29 U 2333/19).

StartUp-Branche: Erleichterungen für Mitarbeiter-Beteiligungen

Mit einer Betei­li­gung am Unter­neh­men kön­nen Mit­ar­bei­ter bes­ser ein­ge­bun­den wer­den – das gilt auch für Start­Up-Unter­neh­men, die ver­mei­den wol­len, dass ihre hoch­qua­li­fi­zier­ten Ange­stell­ten in eta­blier­te Unter­neh­men oder ins Aus­land abwan­dern. Zum Bei­spiel mit einer Mit­ar­bei­ter-Betei­li­gung oder einer Opti­on auf eine Betei­li­gung am Unter­neh­men. Nach­teil bis­her: Der geld­wer­te Vor­teil der gewähr­ten Betei­li­gung wird als lohn­steu­er­pflich­ti­ges Ein­kom­men behan­delt und sofort versteuert.

Für die Pra­xis: Ange­strebt wird eine Lösung, die inter­na­tio­na­len Stan­dards stand­hält und damit ein Inves­ti­ti­ons­hemm­nis für deut­sche Start­Ups besei­tigt. Danach sol­len Mit­ar­bei­ter nach inter­na­tio­na­lem Vor­bild erst dann einen geld­wer­ten Vor­teil aus den ihnen gewähr­ten Geschäfts­an­tei­len ver­steu­ern müs­sen, wenn ihnen tat­säch­lich liqui­de Mit­tel aus den Antei­len zuflie­ßen — also erst nach einem tat­säch­li­chen Ver­kauf des jewei­li­gen GmbH-Anteils. Der geld­wer­te Vor­teil soll­te dann nicht mit Lohn­steu­er, son­dern ein­heit­lich als Kapi­tal­ertrag mit Abgel­tungs­steu­er (25 %) ver­steu­ert werden.

Zahlen: GmbH und UG weiter im Vormarsch

Die (klei­nen) Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten sind wei­ter auf dem Vor­marsch. Stand 1.1.2020 gab es ins­ge­samt 1.329.277 GmbH (inkl. Unter­neh­mer­ge­sell­schaf­ten). Das ist ein Anstieg um 40.000 Gesell­schaf­ten oder 3,1 %. Am meis­ten leg­ten „GmbHs” in Ber­lin zu – in der Start­Up-Metro­po­le lag der Zuwachs bei 5,5 %. Auch die Zahl der Unter­neh­mer­ge­sell­schaf­ten ist wei­ter auf dem Vor­marsch. Bis Ende 2019 gab es 152.710 UGs – aller­dings mit rück­läu­fi­gen Zuwachs-Zah­len. Gab es in 2018 noch 7,5 % mehr UGs, betrug der Zuwachs in 2019 nur noch 6,4 %. Auch hier liegt Ber­lin vor­ne: Zuwachs­ra­te bei den UGs: 8,9 %.

Eine infor­ma­ti­ve Lek­tü­re und ein erhol­sa­mes Wochen­en­de wünscht

Ihr

Lothar Volkelt

Dipl. Volks­wirt, Her­aus­ge­ber + Chef­re­dak­teur Volkelt-Brief