Vertragsgestaltung: Vom Angestellten zum Geschäftsführer … und zurück + Handwerker-GmbHs: Gut verdient, viel gearbeitet und wenig Personal + Geschäftsführer-Perspektive: Der GmbH-Anteil in der Scheidung + Geschäftsführer/Compliance: Was Sie jetzt veranlassen müssen + Digitales: Wie viel kostet Sie der Einstieg in G5? + Internet: Algorithmen finden jeden Fehler + Terminsache 27.1.2020: Nutzen Sie Ihr Wahlrecht im KV-Umlageverfahren U1 + Bürokratie: Neue Hürden für Immobilien-GmbHs + Finanzen/Geld: Neue Vergütungsregeln für AG-Vorstände + GmbH/Recht: Geschäftsführer-Eignung – Registergericht muss Geschäftsführer „löschen” + GmbH/Steuern: Steuerliche Anerkennung des Gewinnabführungsvertrages
.
.
Der Volkelt-Brief 03/2020 > Download als PDF - lesen im „Print”
Freiburg, 17. Januar 2020
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
eine Berufung aus dem Führungsteam in die Geschäftsführung der GmbH ist für jede/n etwas Besonderes. Es ist Wertschätzung, aber auch Herausforderung. Ein sich Einstellen auf eine neue Sichtweise im Unternehmen. Mit allen Facetten. Fakt ist aber auch, dass die neue Position nicht nur Chancen, sondern auch Risiken birgt. In der Regel kann der Geschäftsführer jederzeit abberufen werden. Ist vereinbart, dass die Abberufung zugleich auch Grund für die Kündigung des Anstellungsverhältnisses ist, steht der vorher gut abgesicherte Angestellte schnell vor dem Nichts.
Als vertrauensbildende Maßnahme bietet sich in der Praxis ein Kompromiss an, mit dem beide Seiten ganz gut leben können. Man vereinbart, „dass das vormalige Anstellungsverhältnis des zum Geschäftsführer berufenen Mitarbeiters ruht” – und das es nach einer eventuellen Abberufung wieder auflebt.
ACHTUNG: Wird der Geschäftsführer befristet mit Verlängerungsoption berufen, bleibt ein Restrisiko: Ist im Kleingedruckten nämlich vereinbart, dass nach einer Anschlussberufung (zum weiteren) Verbleiben im Geschäftsführer-Amt das Anstellungsverhältnis aus Zeiten vor der Berufung zum Geschäftsführer nicht weiter ruht, sondern endet, dann gilt das. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat diese Rechtslage jetzt abschließend bestätigt (BAG, Urteil v. 12.6.2019, 7 AZR 4821/16). Nachträglich dagegen zu klagen, ist also zwecklos.
.
Handwerker-GmbHs: Gut verdient, viel gearbeitet und wenig Personal
Die BBE-Unternehmensberatung hat die neuesten Zahlen zur GmbH-Geschäftsführer-Vergütung veröffentlicht (Handelsblatt vom 16.12.2019). Abgefragt wurde auch die Gehaltsentwicklung aus dem aktuellen Geschäftsjahr und den sich aus den vorläufigen Zahlen zum Jahresergebnis ergebenden Werten für die Tantieme. Wir haben die Gehaltsentwicklung für die Handwerks-GmbHs etwas genauer angeschaut.
Gegenüber dem Geschäftsjahr 2018 musste in einigen Segmenten beim Festgehalt mit einem Abschlag gerechnet werden (Genuss/Nahrung, Metall, Büro). Im Durchschnitt wird unterdessen im Handwerk rund ein Fünftel (ca. 18 %) des Gehalts als Erfolgsbeteiligung ausgezahlt. Ein Grund für die meist nur leicht steigenden Festbezüge dürfte darin zu sehen sein, dass in immer mehr Handwerks-GmbHs Tantiemen gezahlt werden.
Wir gehen davon aus, dass sich in der Gehaltsentwicklung auch Strukturveränderungen im Handwerk abbilden. Stichworte: zunehmende Konzentration des Marktes mit einem Trend zu größeren Handwerksbetrieben in der Rechtsform GmbH mit arbeitsteiliger Geschäftsführung. Im Segment „Bauen” (das betrifft 6 der hier aufgeführten 13 Gewerke) waren die meisten Betriebe auch in diesem Jahr bis zum Anschlag ausgelastet. Den dicksten Zuschlag gab es in den Segmenten Elektroinstallation (+ 10%), im Tief- und Straßenbau (+ 7 %) und in den Gesundheitsberufen (+ 4,5 %).
Gewerk … | Festgehalt
2018/19 |
Festgehalt
2019/20 |
Anteil
Tantieme |
Gesamtvergütung
inkl. Tantieme 2019/20 |
Gesundheit | 131.000 EUR | 137.000 EUR | 13 % | 155.000 EUR |
Nahrung/Genuss | 122.000 EUR | 118.000 EUR | 16 % | 133.000 EUR |
Elektroinstallation | 112.000 EUR | 124.000 EUR | 26 % | 156.000 EUR |
Metall/Maschinen | 116.000 EUR | 111.000 EUR | 14 % | 127.000 EUR |
Straßen-/Tiefbau | 112.000 EUR | 120.000 EUR | 22 % | 147.000 EUR |
Druckerei | 114.000 EUR | 115.000 EUR | 16 % | 133.000 EUR |
Bauunternehmen | 101.000 EUR | 109.000 EUR | 20 % | 131.000 EUR |
Baunebengewerbe | 99.000 EUR | 99.000 EUR | 22 % | 120.000 EUR |
Dachdecker | 99.000 EUR | 103.000 EUR | 19 % | 123.000 EUR |
Büroelektronik | 106.000 EUR | 100.000 EUR | 10 % | 110.000 EUR |
Heizung/Sanitär/Klima | 96.000 EUR | 101.000 EUR | 16 % | 117.000 EUR |
Dentallabor | 93.000 EUR | 98.000 EUR | 20 % | 118.000 EUR |
Tischler/Ladenbau | 93.000 EUR | 104.000 EUR | 17 % | 122.000 EUR |
Quelle: BBE Media Geschäftsführer Gehälter 2019/2020
.
Geschäftsführer-Perspektive: Der GmbH-Anteil in der Scheidung
Bei Casino-Managern – das weiß man – liegt die Scheidungsquote bei 52,9 % und ist die höchste in Deutschland, bei Buchhaltern mit 17 % am niedrigsten. Bei Geschäftsführern wird sie irgendwo dazwischen liegen. Aber: Aufgrund der Dauerbelastung und des notwendigen beruflichen Engagements ist nicht auszuschließen, dass die Quote eher am oberen als am unteren Wert liegt.
Mit einer Besonderheit: Will der/die Gesellschafter-Geschäftsführer/in ihren/seinen GmbH-Anteil während des Scheidungsverfahrens verkaufen, muss sie/er aufpassen. Gibt es keine ein-eindeutigen schriftlichen – eventuell notariellen – Vermögens- und Trennungsvereinbarungen, kann er/sie den GmbH-Anteil nur mit der Zustimmung des (Noch-) Ehepartners veräußern – das ergibt sich aus den Vorgaben des BGB (hier: § 1365 Zustimmungserfordernisse). Verweigert der Ehepartner die Zustimmung, muss der Verkauf u. U. rückabgewickelt werden. Auch das noch! Womöglich mit zusätzlichen Schadensersatzforderungen des Käufers. Mit freundlichen Grüßen.
.
Geschäftsführer/Compliance: Was Sie veranlassen müssen …
Betrifft … | Darum geht es … | to do … |
Mitarbeiter/ Gesundheit | Zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers zur Gesundheitsförderung der Mitarbeiter können bis zu einem Freibetrag von 600 EUR (bisher: 500 EUR) steuerfrei gezahlt werden. Die Änderung gilt seit dem 1.1.2020. | Informieren Sie die Mitarbeiter entsprechend und prüfen Sie, welche Angebote Sie zusätzlich machen können (z. B. Hansefit) |
.
Digitales: Wie viel kostet Sie der Einstieg in G5?
2020 wird – so jedenfalls die offiziellen Planungen – die Dateninfrastruktur in Deutschland einen großen Schritt nach vorne machen. Inwieweit die Pläne umgesetzt werden, wird allerdings vor Ort entschieden und ist dementsprechend nur schwer vorherzusagen. Fakt ist: Der Mobilfunkstandard 5G kommt und wird alle Kommunikationsprozesse weiter beschleunigen. Er ist Voraussetzung für flächendeckende Industrie 4.0‑Konzepte, für autonomes Fahren und für KI-basierte Prozesstechnik.
Der Standard definiert sich in Datenmengen. Konkret: Jede Basisstation muss Downloadgeschwindigkeiten von mindestens 20 Gbit/s und Uploads mit minimal 10 Gbit/s zur Verfügung stellen können. Das sind die Datenvolumen, an denen sich auch die Infrastruktur in kleineren Unternehmen in Zukunft messen lassen muss. Auch kleinere Unternehmen haben dann die Möglichkeit, ihr eigenes Datennetz zu konfektionieren und für ihre spezifischen Anwendungen zu optimieren. Gerade für die mittelständischen Unternehmen der Zukunft (smart factory) wird das allerdings zusätzliche finanzielle Belastungen bringen.
Für ein kleineres Unternehmen (ein Bürogebäude, 2 kleinere Produktionshallen) rechnet z. B. der Mobilfunkdienstleister Mugler für einen Planungshorizont von 10 Jahren für die Umsetzung des 5G-Standards mit Gesamtkosten von rund 350.000 EUR (Frequenzgebühr: 1.500 EUR, Planung und Einrichtung: 15.000 EUR, Kosten der Systemtechnik: 150.000 EUR und laufende Betriebskosten: 180.000 EUR), jährlich also rund 35.000 EUR. Dabei sind die Kosten für die notwendigen Endgeräte (Hardware, Roboter) nicht berücksichtigt.
.
Internet: Algorithmen finden jeden Fehler
Ob AGG-Verstoß bei einer Stellenausschreibung oder im Bewerbungsverfahren oder wettbewerbswidrige Aussagen in Werbetexten: Wer hier Fehler macht riskiert Abmahngebühren und Geldbußen. Unterdessen wird mit entsprechenden Algorithmen in den Suchmaschinen gezielt nach Urheberrechtsverletzungen gefahndet. Auch die Abmahnbranche hat das Terrain entdeckt. Das betrifft z. B. auch alle Internet-Shops, die Bilder von Produkten einstellen, ohne vorab geprüft zu haben, ob die Bildrechte vorliegen bzw. entsprechende Texte urheberrechtlich freigegeben sind. Gibt es keine Genehmigungen für die Bildveröffentlichungen kann das schnell einen fünfstelligen Betrag kosten. Das Thema ist unterdessen Chefsache. Weisen Sie die IT/Internet- bzw. Marketing-Verantwortlichen entsprechend an:
- Bilder (Bildausschnitte, Clips) dürfen nur eingestellt werden, wenn es sich um eigene Rechte handelt, wenn eine nachweisbare Veröffentlichungsgenehmigung vorliegt oder wenn sie belegbar erworben wurde
- Vorsicht auch bei der Übernahme von Texten. Werden Textpassagen übernommen, muss die Quelle gekennzeichnet werde Werden längere Texte übernommen, muss eine Freigabe vom Urheber eingeholt werden.
.
Terminsache 27.1.2020: Nutzen Sie Ihr Wahlrecht im KV-Umlageverfahren U1
Im Umlageverfahren U1 wird Ihrer GmbH das bei Arbeitsunfähigkeit weiter gezahlte Entgelt zu einem bestimmten Prozentsatzes durch die jeweilige Krankenkasse erstattet. Einige Krankenkassen bieten zum U1-Verfahren verschiedene Umlagesätze an. Wählt der Arbeitgeber keinen dieser Umlagesätze, gilt der allgemeine Umlagesatz. Die Höhe des allgemeinen Umlagesatzes wird durch die Krankenkassen festgelegt. Dieser Erstattungssatz kann nur zu Beginn des Kalenderjahres gewechselt werden. Der Antrag muss also spätestens bis zur Fälligkeit des Januar-Beitrages bei der Krankenkasse eingegangen sein, in diesem Jahr bis spätestens 27.1.2020.
.
Bürokratie: Neue Hürden für Immobilien-GmbHs
Mit der neuen SPD-Spitze sollen nun auch die Beschlüsse des SPD-Parteitags zum Thema „Bezahlbares Wohnen in der Stadt und auf dem Land” auf die politische Agenda gesetzt werden. Dazu gehören: Die Einführung einer Bodenwertzuwachssteuer, die Abschaffung der Umlegbarkeit der Grundsteuer auf die Mieter und eine Ausweitung des Berliner Mietdeckelmodells auch auf andere Städte und Bundesländer.
.
Finanzen/Geld: Neue Vergütungsregeln für AG-Vorstände
Ab 2020 sind nicht nur den Gehältern von GmbH-Geschäftsführern (steuerliche) Grenzen gesetzt. Auch für die Vergütung der Vorstände von börsennotierten Aktiengesellschaften wird es verbindliche rechtliche Rahmenbedingungen geben (Gesetz zur Umsetzung der 2. Aktionärsrichtlinie). Danach muss der Aufsichtsrat eine Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder festlegen. Die Hauptversammlung kann diese Maximalvergütung per Beschluss herabsetzen. Das betrifft aber nur den (gedeckelten) Maximalbetrag, nicht aber die Aufteilung der Vergütung auf Festvergütung, Bonus, Aktienoptionen usw. Laufende Verträge sind von der Neuregelung nicht betroffen.
.
GmbH/Recht: Geschäftsführer-Eignung – Registergericht muss Geschäftsführer „löschen”
Das Registergericht muss die Eintragung des Geschäftsführers einer GmbH von Amts wegen im Handelsregister löschen, wenn eine persönliche Voraussetzung für dieses Amt nach der Eintragung entfällt (dazu: § 6 Abs. 2 GmbH-Gesetz). Auch wer nicht als Täter sondern wegen Beihilfe an einer vorsätzlich begangenen Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist, kann nicht Geschäftsführer einer GmbH sein (§ 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 GmbH-Gesetz) (BGH, Urteil v. 3.12.2019, II ZB 18/19).
.
GmbH/Steuern: Steuerliche Anerkennung des Gewinnabführungsvertrages
Ein Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag wird gemäß den Vorgaben des § 17 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) nicht tatsächlich durchgeführt, wenn der Anspruch auf Verlustübernahme in der Bilanz der Organgesellschaft nicht ausgewiesen wird. Dies gilt auch dann, wenn die Zahlung des Verlustausgleichbetrages tatsächlich erfolgte (FG Schleswig-Holstein, Urteil v. 6.6.2019, 1 K 113/17; Revision eingelegt, Aktenzeichen des anhängigen Verfahrens vor dem Bundesfinanzhof (BFH): I R 37/19).
.
Eine informative Lektüre und ein erholsames Wochenende wünscht
Ihr
L. Volkelt
Dipl. Volkswirt, Herausgeber + Chefredakteur Volkelt-Brief