Gemischte Gefühle: Wer weiß schon, was 2018 wirklich kommt + GmbH 2018: Die wichtigsten Eckdaten für Ihre Planung + Digitalisierung: Dosierte „Skalierung“ heißt das Zauberwort + BGH-aktuell: Wichtiges Urteil zur „Stillen Beteiligung” an der GmbH + Gender Pay Gap: Frauen in großen Unternehmen besonders benachteiligt + GF/Vorsorge: 26 %-Beteiligung reicht nicht gegen die Pflichtversicherung
BISS … die Wirtschaft-Satire
Der Volkelt-Brief 01/2018 > Download als PDF - lesen im „Print”
Freiburg, 5. Januar 2018
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege
der IfO-Geschäftsklima-Index steht – Stand: 19. Dezember 2017 – mit 117,2 Punkten nur knapp unter seinem Allzeit-Hoch (vgl. Seite 3). Um die Stimmung in den deutschen Chef-Etagen ist also bestens bestellt. Beim IfO-Index wird allerdings nur abgefragt, ob Unternehmensleiter eine Verbesserung, eine Konstanz oder eine Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage sehen. Es handelt sich also um eine Moment-Aufnahme und weniger um einen analytischen Ausblick in die Zukunft.
Dennoch: Im IfO-Institut legt man Wert darauf, dass der Index durchaus auch seriöse Hinweise auf die konjunkturelle Zukunft gibt. Kritiker wenden ein: „Der IfO-Geschäftsklima-Index ist eine Art Diffusionsindex, der in erster Linie die Breite des Aufschwungs misst. Man kann den Wert des Geschäftsklimas deshalb nicht unmittelbar in eine Wachstumsrate des Bruttoinlandsprodukts übertragen“. Möglicherweise sind viele Geschäftsleiter schon alleine deswegen hochzufrieden, weil es – allen Unkenrufen zum Trotz – einfach „läuft“.
GmbH 2018: Die wichtigsten Eckdaten für Ihre Planung
Viele Geschäftsführer haben die freien Tage zwischen Weihnachten und dem Jahrswechsel dazu genutzt, die Eckdaten des neuen Geschäftsjahres 2018 festzulegen und die Jahrestermin-Planung anzugehen. Hier die wichtigsten Rahmendaten für Ihre Unternehmensplanung 2018 im Überblick:
Planung | Führen Sie die Teilpläne (Finanzen, Kosten, Umsatz, Personal, Marketing) zusammen. Prüfen Sie anhand der Planung 2016/2017: Ist der zentrale Unternehmensplan vollständig und realistisch? Händigen Sie die zentrale Planung den verantwortlichen Mitarbeitern aus. Das Thema „Digitalisierung” ist Chefsache. Weisen Sie die zuständigen Mitarbeiter an, das Thema zum TOP in den Ressort-Information zu machen und über Entwicklungen, Erkenntnisse und Maßnahmen regelmäßig der Geschäftsführung zu berichten. |
Marketing | Prüfen Sie anhand des Soll-Ist-Vergleichs aus der laufenden Planungsperiode:
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Führung
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Konnten in 2017 nicht alle Personalgespräche durchgeführt werden, sollte das bis Ende Januar nachgeholt werden. Das betrifft alle Mitarbeiter mit Schlüsselfunktionen und Personalverantwortung. Prüfen Sie, ob solche Gespräche mit Zielvereinbarungen auch in den Abteilungen/Projekten durchgeführt wurden. |
Personal | Personal bleibt der Engpass. Prüfen Sie:
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Urlaub | Bis Ende Januar sollte die Urlaubsplanung 2018 für das gesamte Unternehmen abgeschlossen sein. Achtung:
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Steuer | Für Ihre GmbH wird sich in 2018 in Sachen Körperschaftsteuer (15 %) / Solidaritätszuschlag (5,5 % der KSt-Schuld) / Abgeltungssteuer (25 %) nichts ändern. Allerdings sind einige lohnsteuerliche Änderungen umzusetzen (Rechengrößen in der Sozialversicherung, Sachbezugswerte, Beitragszusage, höhere Freibeträge, höheres Kindergeld). Prüfen Sie zusammen mit Ihrem Steuerberater:
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Termine |
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Digitalisierung: Dosierte „Skalierung“ heißt das Zauberwort
Digitale Geschäftsmodelle leben davon, dass die Anwendungen bzw. angebotenen digitalen Lösungen quasi unendlich multipliziert werden können, die Beschränktheit des lokalen Marktes damit aufgehoben ist und Startups auf diese Weise den herkömmlichen Anbietern kosten- und angebotsmäßig überlegen sind. Soweit die Theorie. In der Praxis stoßen auch viele Startups an Kapazitätsgrenzen, wenn sie zu schnell wachsen und die Technik der Anwendung Grenzen setzt.
Beispiel: Es gibt so viele Online-Anfragen, dass das eingesetzte System ständig zusammenbricht und keiner der Kunden den Hotline-Service erreichen kann. Oder: Das Pay-System ist nur für eine geringe Anzahl von Kunden ausgelegt. Folge: Eine Überlastung führt dazu, dass Prozesse abgebrochen und u. U. nicht oder falsch dokumentiert werden. Bereits das kann das schnelle Ende einer guten Idee bedeuten. Der stufenlose und fehlerlose Ausbau der Kapazitäten – sprich: das abgestimmte Skalieren der eingesetzten Faktoren – ist einer der Bausteine erfolgreicher digitaler Unternehmen. Wichtig ist es dabei, dass Sie und Ihre Mitarbeiter die Grenzen der eingesetzten IT-Anwendungen so gut kennen, dass jederzeit eine 24 x 7 x 52 – Wochen Betriebsbereitschaft gewährleistet ist.
BGH-aktuell: Wichtiges Urteil zur „Stillen Beteiligung” an der GmbH
Gewährt der Gesellschafter einer GmbH neben der Einlage eine typische Stille Beteiligung in die GmbH, stellt der Anspruch auf Rückgewähr der stillen Einlage eine einem Darlehen gleichgestellte Forderung dar. Folge: Im Krisenfall gelten die Vorgaben für Gesellschafter-Darlehen. Rückzahlungen und Gewinnbeteiligungen können vom Insolvenzverwalter zurückgefordert werden (BGH, Urteil v. 23.11.2017, IX ZR 218/16).
Gender Pay Gap: Frauen in großen Unternehmen besonders benachteiligt
Eine neueste Studie der Boston Consulting Group (BCG) kommt zu dem Ergebnis, dass die Frauen in den börsennotierten Unternehmen rund ein Drittel weniger verdienen als Männer. Danach liegt die durchschnittliche männliche Verdienst bei 3,1 Mio. EUR, Frauen kommen lediglich auf 2,1 Mio. EUR. Laut Destatis liegt die unbereinigte Lohnlücke zwischen Männern und Frauen in anderen Berufen bei rund 22 % (Quelle: Studie „BCG Gender Diversity Index” Kooperation BCG mit dem Lehrstuhl für Strategie & Organisation der Technischen Universität München).
GF/Vorsorge: 26 %-Beteiligung reicht nicht gegen die Pflichtversicherung
Nur wenn laut Gesellschaftsvertrag Beschlüsse mit qualifizierter 75 %-Mehrheit gefasst werden müssen, liegt eine sog. Sperrminorität vor. Folge: Die 26-%-Beteiligung alleine genügt nicht für eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht des Gesellschafter-Geschäftsführers (Sozialgericht Stuttgart, Urteil v. 18.8.2016, S 17 R 747/14, rechtskräftig).
Eine informative Lektüre wünscht
Lothar Volkelt
Herausgeber + Chefredakteur Geschäftsführer-Fachinformationsdienst