Vertragliche Gestaltungen mit Familien-Angehörigen sind üblich. Auch das Finanzamt muss das akzeptieren und die Gelder, die fließen, steuerlich so behandeln wie zwischen „Dritten“. Die Praxis sieht oft anders aus. Immer wieder werden Verträge beanstandet und Zahlungen steuerlich nicht anerkannt. Das kostet bares Geld.
Wichtig für alle, die Verträge mit Angehörigen abgeschlossen haben: …
Laut Bundesfinanzministerium führen Fehler in Familien-Verträgen „nur im Einzelfall“ steuerrechtlich nicht automatisch zur Beanstandung (BMF-Schreiben IV B 2 – S 2144/0). Das wird von den Finanzämtern nach wie vor so gehandhabt, obwohl der BFH 2006 entschieden hat, dass Mängel in Verträgen mit Familien-Angehörigen nicht automatisch zur steuerlichen Nicht-Anerkennung führen (IX R 4/04). Damit berücksichtigte der BFH, dass das schwierige deutsche Vertragsrecht schnell zu Fehlern führt – selbst wenn der Berater einbezogen ist. Solche Fehler können nachträglich beseitigt werden – auch rückwirkend.