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Volkelt-Briefe

Verfassungsgericht wird „Rundfunkgebühren” entscheiden

Das VG Han­no­ver hat meh­re­re von Unter­neh­men geführ­ten Ver­fah­ren zur Recht­mä­ßig­keit der neu­en Rund­funk-Gebüh­ren­ver­ord­nung aus­ge­setzt, um dazu eine Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ein­zu­ho­len (VG Han­no­ver, Urteil vom 24.10.2014, 7 A 6504/13 u. a.). …

Anhän­gig sind auch noch wei­te­re Ver­fah­ren (z. B. SIXT). Kri­ti­siert wird z. B. die Über­fi­nan­zie­rung der öffent­lich recht­li­chen Rund­funk­an­stal­ten. Inso­fern ist nicht aus­ge­schlos­sen, dass das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt eine Über­prü­fung der aktu­el­len Gebüh­ren-Ord­nung ver­lan­gen wird. Wobei eini­ge Bran­chen (Hotels, Filia­lis­ten, Auto­ver­mie­tung) mit erheb­li­chen Rück­zah­lun­gen rech­nen kön­nen (vgl. Nr. 48/2013).

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