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Missstände in Unternehmen | Laut EU-Vorgabe werden Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern verpflichtet, zuverlässig funktionierende (interne und externe) Meldekanäle für Missstände einzurichten. Realisierung: Bis 2021 muss die EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden (Quelle: EU-Richtlinie). | Prüfen Sie zusammen mit den Arbeitnehmern, ob und wie eine Schlichtungsstelle eingerichtet werden kann. In Zukunft müssen Sie spätestens 3 Monate nach einer Reklamation reagieren. |
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