Zeichnet der Geschäftsführer einer Unternehmergesellschaft, ohne dass der Zusatz …
„haftungsbeschränkt“ verwendet wird, haftet der Geschäftsführer nur dann persönlich, wenn es sich um eine Irreführung handelt (LG Düsseldorf, Urteil vom 16.10.2013, 9 O 434/12).
Ist der Vertragspartner der UG ein Kaufmann, kann man erwarten, dass er bei Unklarheiten in der Firmierung seines Geschäftspartners selbständig Erkundungen über die „UG“ einholt. Als Geschäftsführer einer UG sollten Sie aber darauf achten, dass die Firma korrekt zeichnet: Entweder als „<Name der Firma> Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt“ oder als „<Name der Firma> UG haftungsbeschränkt“. Prüfen Sie gelegentlich Ihr Geschäftsbrief-Papier und die in den E‑Mails verwendete Autosignatur.