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Volkelt-Briefe

UG muss Haftungsbeschränkung nicht zwingend ausweisen

Zeich­net der Geschäfts­füh­rer einer Unter­neh­mer­ge­sell­schaft, ohne dass der Zusatz …

 „haf­tungs­be­schränkt“ ver­wen­det wird, haf­tet der Geschäfts­füh­rer nur dann per­sön­lich, wenn es sich um eine Irre­füh­rung han­delt (LG Düs­sel­dorf, Urteil vom 16.10.2013, 9 O 434/12).

Ist der Ver­trags­part­ner der UG ein Kauf­mann, kann man erwar­ten, dass er bei Unklar­hei­ten in der Fir­mie­rung sei­nes Geschäfts­part­ners selb­stän­dig Erkun­dun­gen über die „UG“ ein­holt. Als Geschäfts­füh­rer einer UG soll­ten Sie aber dar­auf ach­ten, dass die Fir­ma kor­rekt zeich­net: Ent­we­der als „<Name der Fir­ma> Unter­neh­mer­ge­sell­schaft haf­tungs­be­schränkt“ oder als „<Name der Fir­ma> UG haf­tungs­be­schränkt“. Prü­fen Sie gele­gent­lich Ihr Geschäfts­brief-Papier und die in den E‑Mails ver­wen­de­te Autosignatur.

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