Selbstverständlich darf die Presse über Ihre GmbH berichten. Z. B. über Fakten aus dem Unternehmensregister. Solange sie die Grundsätze des Presserechts einhält, können Sie darauf auch keinen wirklichen Einfluss nehmen. Allerdings hat die Pressefreiheit Grenzen. Z. B. gibt es keinen Anspruch auf Auskunft über die Höhe von Geschäftsführer-Gehältern – auch nicht in einer öffentlich-rechtlichen GmbH (so zuletzt VG München, Urteil vom 14.5.2012, 7 CE 12.370).…
Welche Grenzen für eine polemisierende oder falsche Berichterstattung beachtlich sind, wird derzeit zwischen dem Handelsblatt und dem Militär-Ausrüster Heckler und Koch (H&K) vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. H&K erreichte in erster Instanz vor dem Oberlandesgericht Köln eine Unterlassung der Überschrift „Bundeswehr kaufte Tausende untaugliche Waffen“ (15 U 10/14).
Begründung: Die Überschrift erweckt beim Leser den Eindruck, die Gewehre wurden im rechtlichen Sinne „mangelhaft“ geliefert. Brisanz hat der Fall, weil hinter den Kulissen mit unterschiedlichen Wahrheiten gehandelt wird. Allerdings ist davon auszugehen, dass der BGH die Politik bei der Entscheidung außen vor lässt.