Unternehmen, die exportieren und dazu die sog. Zollprivilegien in Anspruch nehmen, müssen den Zollbehörden nach einem neuen Verfahren Auskunft für eine zollrechtliche Bewilligung geben. Dazu wurden und werden ausführliche Auskunftsbögen an die Unternehmen verschickt. Dabei geht es z. B. auch um persönliche Daten von Mitarbeitern, die mit der Abwicklung der Zollformalitäten beschäftigt sind. Begründung: …