Gewährt der Gesellschafter (Geschäftsführer) seiner GmbH Darlehen, muss er die Zinsen mit dem persönlichen Steuersatz (gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 1b EStG) und nicht mit der für Kapitalerträge üblichen Abgeltungssteuer (25 % zzgl. Soli und Kirchensteuer) versteuern. Das Finanzgericht Düsseldorf hält diese Ausnahmeregelung für …