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Volkelt-Briefe

NEU: Keine Lohnsteuer für Wertguthabeneinzahlung des Fremd-Geschäftsführers

Gut­schrif­ten auf einem Wert­gut­ha­ben zur Finan­zie­rung eines vor­zei­ti­gen Ruhe­stands sind kein gegen­wär­tig zuflie­ßen­der Arbeits­lohn. Das gilt auch für Gut­schrif­ten auf ein Wert­gut­ha­ben­kon­to des Fremd-Geschäfts­füh­rers einer GmbH (BFH, Urteil v. 22.2.2018, VI R 17/16).

Die Finanz­ver­wal­tung teilt die­se Auf­fas­sung bis­her aus­drück­lich nicht (vgl. dazu BMF-Schrei­ben vom 17.6.2009, IV C 5 – S 2332/07/0004, vgl. dazu S. 3). Es bleibt abzu­war­ten, wie die Finanz­be­hör­den reagie­ren wer­den. Eine Anpas­sung der BMF-Vor­schrif­ten ist bis­her noch nicht erfolgt. Gehen Sie davon aus, dass die Finanz­be­hör­den einen nächs­ten Fall abwar­ten, um die­sen exem­pla­risch (höchst-) gericht­lich klä­ren zu lassen.