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Volkelt-Briefe

Insolvenzsrecht: „Zahlungsunfähig“ – verklausuliert

Erklärt Ihnen ein Kun­de, dass er sei­ne anwach­sen­den Schul­den nur mit Hil­fe neu­er (Bar-) Mit­tel und dann gegen eine Ein­mal­zah­lung und (hier: zwan­zig) fol­gen­den Monats­ra­ten beglei­chen kann, dann kommt das einer Zah­lungs­un­fä­hig­keits­er­klä­rung gleich (BGH, Urteil vom 16.6.2016, IX R 23/15). …