Nutzt der Gesellschafter-Geschäftsführer den Firmenwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, ist dafür nicht nur Lohnsteuer (0,03 % des Bruttolistenpreises) fällig. Zusätzlich will das Finanzamt auf die 1 % – Methode noch 19 % Umsatzsteuer berechnen. Und zwar dann, wenn …