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Volkelt-Briefe

ACHTUNG: Neues Urteil zum Wettbewerbsverbot

Als Geschäfts­füh­rer ist es Ihnen ver­bo­ten, Geschäf­te im Gegen­stand der GmbH auf eige­ne Rech­nung zu machen. In den meis­ten Anstel­lungs­ver­trä­gen der Kol­le­gen gibt es zusätz­lich eine Ver­ein­ba­rung über ein nach­ver­trag­li­ches Wett­be­werbs­ver­bot – also für die Zeit nach dem Aus­schei­den aus dem Amt des Geschäfts­füh­rers. In der Pra­xis kommt es über ein­zel­ne Klau­seln immer wie­der zu Strei­tig­kei­ten. Wir berich­ten an die­ser Stel­le regel­mä­ßig zum The­ma (vgl. Nr. 7/2017).

Jetzt gibt es dazu ein inter­es­san­tes und Rich­tung wei­sen­des Urteil des OLG Hamm, das für alle Geschäfts­füh­rer wich­tig ist, die sich nach ihrer Zeit als Geschäftsführer …