Als Geschäftsführer ist es Ihnen verboten, Geschäfte im Gegenstand der GmbH auf eigene Rechnung zu machen. In den meisten Anstellungsverträgen der Kollegen gibt es zusätzlich eine Vereinbarung über ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot – also für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Amt des Geschäftsführers. In der Praxis kommt es über einzelne Klauseln immer wieder zu Streitigkeiten. Wir berichten an dieser Stelle regelmäßig zum Thema (vgl. Nr. 7/2017).
Jetzt gibt es dazu ein interessantes und Richtung weisendes Urteil des OLG Hamm, das für alle Geschäftsführer wichtig ist, die sich nach ihrer Zeit als Geschäftsführer …