Gehaltszahlungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH werden nur dann als Betriebsausgaben anerkannt, wenn es eine schriftliche Vorab-Vereinbarung gibt. Das gilt auch für Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Wichtig: …
Gehaltszahlungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH werden nur dann als Betriebsausgaben anerkannt, wenn es eine schriftliche Vorab-Vereinbarung gibt. Das gilt auch für Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Wichtig: …