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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 04/2017

  • Neue Geset­ze: Arbeits­zeit-Fle­xi­bi­li­tät auf Kos­ten der Unter­neh­men + Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung: BGH ver­schärft Form­vor­schrif­ten +  Geschäfts­füh­rer-Alters­ver­sor­gung: Ober­gren­ze für Pen­si­ons­rück­stel­lun­gen + Mehr Büro­kra­tie: EU spe­ku­liert auf die Kör­per­schaft­steu­er + NEU: Bes­se­rer Neu­start nach Schei­dung und Pri­vat­in­sol­venz + Steu­er pri­vat: Geld zurück vom Finanz­amt gibt es erst ab Mai + Steu­er NEU: Rück­stel­lung für Steu­er­schul­den + GmbH-Recht: Ver­pflich­tung zur Mit­ar­beit in der GmbH +  BISS

 

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Volkelt-Briefe

NEU: Besserer Neustart nach Scheidung und Privatinsolvenz

In einem Grund­satz­ur­teil hat der Bundes­gerichtshof (BGH) jetzt erst­mals und rechts­ver­bind­lich für zukünf­ti­ge Fäl­le fest­ge­stellt, dass die Ansprü­che des Geschäfts­füh­rers und Mehr­heits­ge­sell­schaf­ters auf fort­lau­fen­de Ruhe­geld­zah­lun­gen aus einem Pen­si­ons­fonds Arbeits­ein­kom­men sind und dem­nach nur nach den Bestim­mun­gen des § 850 Abs. 2 ZPO gepfän­det wer­den kön­nen (BGH, Urteil vom 16.11.2016, VII ZB 52/15).

Vor­teil für den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer: Es gilt der Pfän­dungs­schutz für Arbeits­ein­kom­men. Laut BGH kommt es dabei nicht auf die Beteiligungs­höhe des Geschäfts­füh­rers an. Das gilt für den Fremd-Geschäfts­füh­rer genau­so wie für den beherr­schen­den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer. Gestal­tungs­hin­weis: GmbH-Anteil für 0 EUR an einen Ver­trau­ten über­tra­gen, Gehalt für eine Zeit run­ter, Gewinn in Rück­la­gen ansparen.