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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 34/2019

GF-Feh­ler: Abbe­ru­fung, Kün­di­gung, Haus­ver­bot – was tun? + Geschäfts­füh­rungs-Stra­te­gie: Was tun, wenn der Mit-Gesell­schaf­ter das neue Geschäfts­mo­dell blo­ckiert? Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Wenn ein Mit­ar­bei­ter nicht mehr will … + Neue BMF-Vor­ga­ben: Das Zeit­wert­kon­to für den GmbH-Geschäfts­füh­rer Geschäftsführer/Firmenwagen: 1 % – Ver­steue­rung für jedes Fahr­zeug + Mitarbeiter/Lohnkosten: Mehr Leis­tun­gen beim Kurz­ar­bei­ter­geld Fuhrpark/Kosten: Auto­bahn-Maut ist nicht vom Tisch Trans­pa­renz-Dis­kus­si­on: Mit­ar­bei­ter brau­chen kei­ne Lohn­aus­künf­te + Abschaf­fung des Soli: Nicht für GmbH und UG

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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer/Firmenwagen: 1 % – Versteuerung für jedes Fahrzeug

Über­lässt die GmbH Ihnen als Geschäfts­füh­rer meh­re­re Fahr­zeu­ge auch zur pri­va­ten Nut­zung, dann muss der pri­va­te Nut­zungs­vor­teil für jedes Fahr­zeug ver­steu­ert wer­den. Der Bun­des­fi­nanz­hof hat dies für die Anwen­dung der 1%-Methode so ent­schie­den. Das gilt aber auch dann, wenn der Geschäfts­füh­rer den pri­va­ten Steu­er­vor­teil anhand eines Fahr­ten­buchs ermit­telt. Wird der Wagen aus­schließ­lich zur geschäft­li­chen Nut­zung über­las­sen, ent­fällt die Ver­steue­rung. Aber: Das müs­sen Sie bele­gen kön­nen (BFH, Beschluss v. 24.5.2019, VI B 101/18).