Mit der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Gerichtszuständigkeit bei Auseinandersetzungen zwischen dem Arbeitgeber „GmbH” und seinem Geschäftsführer ergeben sich für Geschäftsführer im „Auseinandersetzungsfall” gute Möglichkeiten, das Ausscheidensszenario zu seinen Gunsten zu beeinflussen.
Hintergrund: …