Ein hochinteressantes Urteil kommt jetzt vom Bundesfinanzhof (BFH). Es geht um die Zulässigkeit von sog. Ringverkäufen von GmbH-Anteilen (BFH, Urteil vom 7.12.2010, IX R 40/09). Vorteil dieser Gestaltung: Macht die GmbH Verluste, können diese bereits im Verlustjahr – also sofort – mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten des Unternehmers verrechnet werden. Und das geht so >
Schlagwort: Verlustverrechnung
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Volkelt-Brief 21/2011
Themen heute: Ein Geschäftsführer scheidet aus – wer darf die GmbH vertreten (TIPP) + BMF blockiert grenzüberschreitende Verlustverrechnung + Nebentätigkeiten: Fehler gefährden das Amt + Fianzamt darf Steuerdaten verwenden + Ordnungsgeld bei Pflichtveröffentlichung ist rechtens + Finanzamt muss nicht auf geänderte Rechtslage hinweisen + BISS …