Wechselt der Schuldner einer Pensionszusage gegen Zahlung eines Ablösungsbetrags, führt dies beim Arbeitnehmer nicht zum Zufluss von Arbeitslohn, wenn dem Arbeitnehmer kein Wahlrecht zusteht, sich den Ablösungsbetrag an sich selbst auszahlen zu lassen (BFH, Urteil vom 18.8.2016, VI R 18/13). …