Viele kleinere GmbHs haben die Mitarbeiter dazu motiviert, zusätzlich zur gesetzlichen Rente für eine betriebliche Altersvorsorge anzusparen. Stichwort: Riester-Rente. Allerdings waren die Erwartungen daran überzogen. Mit den niedrigen Sparbeträgen und der doch etwas dürftigen Staatlichen Förderung war es nicht möglich, einen wirklich relevanten Beitrag zur Alterssicherung anzusparen. Jetzt hat der Gesetzgeber gehörig nachgebessert (Betriebsrentenstärkungsgesetz). Im Einzelnen geht es um folgende wichtige Verbesserungen ab 1.1.2018: …