Diese Meldung ist ausnahmsweise auch öffentlich für Nicht-Mitglieder des Volkelt-Beratungs-Centers
Spätestens zum 10.1.2013 müssen GmbHs/Unternehmergesellschaften ihre USt-Voranmeldung für das 4. Quartal 2012 oder Dezember 2012 dem Finanzbehörden vorliegen. Sonst drohen Verzugszinsen. ACHTUNG: Gerade bei vielen kleinen Unternehmen mit einfacher PC-Ausstattung sind Probleme vorprogrammiert – selbst dann, wenn die Anmeldung zur Authentifizierung korrekt durchgeführt wurde. Was tun?
Wurde die USt-Voranmeldung bisher mit dem üblichen Elster-Formular abgewickelt, können Sie damit auch noch weiterhin Ihre USt-Voranmeldung im nicht zertifizierten Verfahren durchführen. Die Finanzbehörden räumen eine Übergangsfrist bis zum 31.08.2013 ein.
Im Einzelnen gilt:
- GmbHs/UGs, die sich bisher noch nicht zum elektronischen Zertifizierungsverfahren bei Elster Online angemedlet haben, sollten eine Registrierung unverzüglich nachholen und zwar unter > Hier anklicken
- GmbHs/UGs, die sich zwar angemeldet haben, aber keinen Zugriff erhalten (z. B. wegen veralteter Java-Version) sollten zusammen mit dem IT-ler prüfen, wo bei der Software nachgerüstet werden muss. Vermerken Sie sich das auf der todo-Liste für die nächste IT-Runde.
- Klappt der Zugriff auf das ePortal von Elster > mein Konto > sollten Sie ab sofort nur noch die dort angebotenen Formulare verwenden.