Kategorien
Volkelt-Briefe

Wahlkampf: Obergrenzen auch für Geschäftsführer-Gehälter

Sie erin­nern sich: Im Jahr 2003 hat der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) die sog. 25 % – Regel für Tan­tie­me-Zah­lun­gen an den GmbH-Geschäfts­füh­rer gekippt (BFH, Urteil vom 4.6.2003, I R 24/02). Damit war der Weg frei, dass sich Geschäfts­füh­rer mehr als 25 % ihres Gehal­tes als Gew­inn­tan­tie­me aus­zah­len konn­ten, ohne dass das Finanz­amt die­se Zah­lung als ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung zusätz­lich besteu­ern konn­te. Aus betriebs­wirt­schaft­li­cher Sicht war die­ses Urteil ein Mei­len­stein hin zur Leis­tungs­ver­gü­tung. Vie­le GmbH-Gesell­schaf­ter (-Geschäfts­füh­rer) haben die­se Mög­lich­keit genutzt und somit ihre GmbH zugleich vor hohen Fest­ge­halts-Ansprü­chen des Geschäfts­füh­rers in wirt­schaft­lich schlech­ten Zei­ten geschützt.

Jetzt – wie zuletzt zur Bunds­tags­wahl 2013 (vgl. Nr. 28/2012) – for­miert sich wie­der die Front …