Eine fristlose Kündigung ist nur möglich, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber zuvor abmahnt wird und der Arbeitgeber die Möglichkeit erhält, die zur Begründung der fristlosen Kündigung geltend gemachte Vertragsverletzung zu beseitigen. Das gilt auch dann, …
Schlagwort: Urteil vom 4.1.2013
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Volkelt-Brief 09/2013
Themen heute: So einfach ist es, ein erfolgreiches mittelständisches Unternehmen zu kapern – ACHTUNG: Die Dramaturgie im Fall „Hess-Keuchten” + Geschäftsführer-Gehalt: Finanzgericht verbietet weitere Steuergestaltung + GmbH-Finanzen: Die Zinsen steigen – wie Sie als Unternehmer jetzt richtig reagieren (I) + Arbeitsrecht: Ihr Mitarbeiter kann nicht einfach hinschmeisen + Auszahlungen an die Gesellschafter: Veranlassen Sie nie Überweisungen auf Zuruf + Personalführung: Unfall auf dem Weg zur Raucherpause ist nicht versichert + WKD-Willkür: Erneute Schlappe für Internet-Pranger + BISS …