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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 17/2015

Volkelt-NLIntui­ti­on: Stimmt die Che­mie mit den Gesell­schaf­tern noch? – Wie Sie ein Gespür dafür bekom­men + Büro­kra­tie-Abbau: Der Min­dest­lohn ist nur ein (klei­ner) Bau­stein + Res­sort-Geschäfts­füh­rer: Pas­sen die Auf­ga­ben und Qua­li­fi­ka­tio­nen noch? + Neu­es Urteil: Geschäfts­füh­rer kön­nen Lauf­bahn-Ende fle­xi­bler pla­nen + Steu­er: Unter­neh­mens­ver­trag darf nicht nur auf dem Papier ste­hen + Betriebs­prü­fung: Finanz­amts-siche­re Kas­sen­sys­te­me kom­men +  BISS

 

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Ärger mit dem Finanzamt: Unternehmensvertrag darf nicht nur auf dem Papier stehen

Das Finanz­amt akzep­tiert die Steu­er­wir­kung eines Gewinn­ab­füh­rungs­ver­tra­ges nur, wenn alle Vor­ga­ben exakt ein­ge­hal­ten sind. In vie­len Fäl­len wird die vor­ge­schrie­be­ne 5‑Jah­res-Frist nicht ein­ge­hal­ten. Z. B. dann, wenn im Ver­trag eine Lauf­zeit über 5 Wirtschafts­jahre kor­rekt datiert ist (hier: 1.1.2005 bis 31.12.2010). Die Organ­gesellschaft aber erst zu einem spä­te­ren Zeit­punkt (hier: mit Ver­trag vom 9.2.2005) ord­nungs­ge­mäß ins Han­dels­re­gis­ter ein­ge­tra­gen wur­de (FG Düs­sel­dorf, Urteil vom 3.3.2015, 6 K 4332/12 K, F).