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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 44/2016

Volkelt-FB-01US-Wahl: Das Geschäft wird schwie­ri­ger, der US-Markt abge­schot­te­ter + Büro­kra­tie: Neue Pflich­ten zur sog. nicht­fi­nan­zi­el­len Bericht­erstat­tung + Betriebs­kon­trol­len: Mehr Rech­te für Zoll- und Lan­des­be­hör­den + Fremd-Geschäfts­füh­rer: Zeit­wert­kon­to statt Pen­si­ons­zu­sa­ge + Stra­te­gie: Betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung wird kom­plett umge­baut + Haf­tung: Fal­sche Anga­ben des Geschäfts­füh­rers bei einer Kapital­erhöhung + GmbH-Recht: Mit dem Bera­ter in die Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung + BISS

 

 

 

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GmbH-Recht: Mit dem Berater in die Gesellschafterversammlung

Ste­hen schwer­wie­gen­de Ent­schei­dun­gen auf der Tages­ord­nung der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung, ist es aus­nahms­wei­se zuläs­sig, wenn der Gesell­schaf­ter sich von einem (qua­li­fi­zier­ten) Bera­ter beglei­ten und bera­ten lässt. Üblicherweise … 

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GmbH-Steuern: Profitieren Sie vom Teileinkünfteverfahren

GmbH-Gesell­schaf­ter, die zu 25 % und mehr betei­ligt sind oder zu 1 % und beruf­lich für die GmbH tätig sind (Geschäfts­füh­rer) wer­den auf Antrag nach dem Teil­ein­künf­te­ver­fah­ren besteu­ert. Fol­ge: 60 % der Gewinn­aus­schüt­tun­gen wer­den mit dem per­sön­li­chen Steu­er­satz besteu­ert. 40 % des aus­ge­schüt­te­ten Gewinns bleibt steu­er­frei. Das rech­net sich immer dann, wenn der Gesell­schaf­ter einem nied­ri­gen Steu­er­satz unter­liegt bzw. wenn er mit einem Ver­lust­aus­gleich oder hohen Wer­bungs­kos­ten sei­ne Steu­ern drü­cken kann. Im Ein­zel­fall ist Ihr Steu­er­be­ra­ter gefordert. …