Gibt es bei einer Betriebsprüfung Abweichungen von den Werten der finanzamtlichen Richtsätze, werden die Umsätze „verprobt“, d. h. nach oben gerechnet. Mehr als ärgerlich ist es aber, wenn die Umsatzschätzungen einfach unrealistisch hoch angesetzt werden. So ist z. B. jetzt ein Fall bekannt geworden, wonach die Betriebsprüfer den Jahresumsatz eines mittleren Gastronomiebetriebes um jährlich 500.000 EUR hochgerechnet haben. Über 3 Jahre errechneten die Prüfer daraus eine Umsatz- und ESt-Schuld von zusätzlichen 700.000 EUR. …