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Volkelt-Briefe

Neue Methoden: Wie Steuerprüfer hohe Nachzahlungen durchsetzen

Gibt es bei einer Betriebs­prü­fung Abwei­chun­gen von den Wer­ten der finanz­amt­li­chen Richt­sät­ze, wer­den die Umsät­ze „ver­probt“, d. h. nach oben gerech­net. Mehr als ärger­lich ist es aber, wenn die Umsatz­schät­zun­gen ein­fach unrea­lis­tisch hoch ange­setzt wer­den. So ist z. B. jetzt ein Fall bekannt gewor­den, wonach die Betriebs­prü­fer den Jah­res­um­satz eines mitt­le­ren Gas­tro­no­mie­be­trie­bes um jähr­lich 500.000 EUR hoch­ge­rech­net haben. Über 3 Jah­re errech­ne­ten die Prü­fer dar­aus eine Umsatz- und ESt-Schuld von zusätz­li­chen 700.000 EUR. …