ob Badezimmerausstattungen, Süßwaren, Bier oder Möbel: Längst sind es nicht mehr nur die „Großen“ einer Branche, die ins Visier der Kartellbehörden geraten. In den letzten Jahren sind es auch mittelständische Unternehmen, die zu beträchtlichen Bußgeldzahlungen verurteilt werden. Andreas Mundt, Chef des Bundeskartellamtes: „Die Bekämpfung von Kartellverstößen betrifft alle Unternehmen, unabhängig von der Branche und der Größe“ (vgl. Nr. 30/2016).
Das hat Gründe: …