Auch wenn Sie kein Schwarzgeld-Konto oder sonstige Zinseinnahmen (z. B. aus Gesellschafter-Darlehen) nicht angegeben haben, müssen Sie als Geschäftsführer das laufende Gesetzgebungsverfahren zur steuerlichen Selbstanzeige genau im Auge behalten: Konkret: Im aktuellen Gesetzestext gibt es …