Bisher musste man davon ausgehen, dass eine Amtsniederlegung des GmbH-Geschäftsführers „zur Unzeit“ nicht möglich ist. Mit der Folge, dass der Geschäftsführer bei Insolvenzgefahr im Amt bleiben musste oder – sofern er sein Amt nicht ausübte – er dennoch für Insolvenzvergehen in der Krisenzeit zur Haftung herangezogen werden konnte. Aufgepasst: Hier gibt es ein interessantes Urteil des OLG Düsseldorf, das erfreulich für alle Geschäftsführer ist. Tenor: „Die Niederlegung des Amtes des Geschäftsführers einer GmbH ist im Grundsatz selbst dann wirksam, wenn objektiv kein wichtiger Grund vorliegt oder wenn sie zur Unzeit erfolgt“ (OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.6.2015, I‑25 Wx 18/15).…
Schlagwort: Urteil vom 10.6.2015
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Volkelt-Brief 50/2015
Geschäftsführer-Rechte: Amtsniederlegung wird einfacher + OLG München: Geschäftsführer hat keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld + Geschäftsführer in der Industrie: Hier können Sie richtig verdienen + Betriebsprüfung: Vorab-Steuerzahlung bringt Zinsnachlass + Steuer: Finanzamt darf keine Schenkungssteuer auf vGA berechnen + Mitarbeiter: Praktikum verkürzt Azubi-Probezeit nicht + BISS …
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