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Volkelt-Briefe

TOPs zur Gesellschafterversammlung: Wieviel Taktieren darf sein?

Dass auf Gesell­schaf­ter­ver­samm­lun­gen gele­gent­lich tak­tiert wird, ist bekannt. Das betrifft ganz beson­ders den Fall der Abbe­ru­fung in der Zwei­per­so­nen-GmbH. Aber auch dann, wenn die Gesell­schaf­ter unter­schied­li­che Auf­fas­sun­gen über die Füh­rung der Geschäf­te oder die Wei­ter­ent­wick­lung des Geschäfts­mo­dells haben, wird bis­wei­len in die juris­ti­sche Trick­kis­te gegrif­fen. Die Rechts­la­ge: